Liebe pharma4u Mitglieder,

im Rahmen der BWL-Seminare im 3. Staatsexamen sowie in der Nachbesprechung im Webcollege tauchte die Frage nach der Bedeutung von Soll und Haben bei dem kaufmännischen Rechnungswesen auf.

Während wir bei der Bilanz von Aktiv- und Passivseite sprechen, werden die einzelnen Buchungen der jeweiligen Geschäftsvorfälle auf sogenannten T-Konten erfasst.

Die jeweilige Bilanz selbst wird in solche T-Konten aufgelöst, die jeweils eine Einzelabrechnung für das Vermögen (Aktiva) und die Schulden (Passiva) sowie das Eigenkapital (Passiva) darstellen.

Bei Soll und Haben handelt es sich jeweils um buchhalterisch technische Begriffe, die die jeweilige Seite des Kontos bezeichnen.

Für jeden einzelnen Bilanzposten wird also eine Einzelabrechnung geführt, die den Wert laut Eröffnungsbilanz als Anfangsbestand übernimmt und sämtliche Änderungen dieses Anfangsbestandes ? also sämtliche Wertveränderungen ? erfasst. Dieses T-Konto übernimmt also die buchmäßige Fortführung des jeweiligen Bilanzpostens über das gesamte Wirtschaftsjahr gesehen.

Auf diesem Konto (italienisch: Conto = Rechnung) werden die gesamten Geschäftsvorfälle nicht untereinander, sondern die Zu- und Abgänge auf zwei verschiedenen Seiten nebeneinander dargestellt.

Die linke Seite des Kontos wird als Sollseite bezeichnet, die rechte als Habenseite.

Die Seitenbezeichnungen Soll und Haben sind aus historischer Sicht zu verstehen. Sie entstammen dem ursprünglichen Abrechnungsverkehr mit den Schuldnern und Gläubigern und lassen sich nur noch bei Kundenkonten und Lieferantenkonten erklären. Der Kunde ?soll? zahlen, deshalb wird ein Warenverkauf auf Ziel auf der Sollseite des Kundenkontos gebucht. Die Lieferanten ?haben? gut bzw. wir haben zu zahlen. Deshalb erfolgt bei Wareneinkauf auf Ziel eine Buchung auf der Habenseite des Lieferantenkontos (vgl. Grüne Reihe Band 10 Buchführung und Bilanz, Kapitel 4).

Luca Pacioli war italienischer Mathematiker und Franziskaner. Er hat im Jahr 1494 als erster die doppelte Buchführung komplett beschrieben. In seinem Buch ?Abhandlung über die Buchhaltung? hat er den Ursprung wie folgt erklärt:

?Dem Kontentitel folgt das Soll und das Haben, das deve dare ? deve avere (soll geben ? soll haben). Später fiel auf beiden Seiten das deve weg, sodass in Italien nur dare und avere (geben und haben) übrig blieben; während in Deutschland links das Geben und rechts das Soll wegfiel, sodass wir heute in Deutschland Soll und Haben anwenden.

Ich hoffe, damit die Wortbedeutung näher erörtert zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christian Freischlader
Steuerberater