Hallo, wie werden Teilmengen von Fertigarzneimitteln taxiert?
Hallo, wie werden Teilmengen von Fertigarzneimitteln taxiert?
Hallo Frau Preuß,
bitte konkretisieren Sie Ihre Frage noch ein wenig. Meinen Sie die Berechnung von Teilmengen von FAM bezüglich der Anfertigung von Rezepturen oder meinen Sie, dass z.B. nur eine Claxane-Spritze oder nur 10 Metamizoltabletten abgegeben werden sollen?
Beste Grüße
Maike Noah
Maike Noah, Apothekerin
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Hallo Frau Noah,
ja ich meine wenn man aus einer Packung mit 50 Tabletten z.B. 10 Stück abgibt.
Viele Grüße
§ 14 ApBetrO
AM, die Teilmengen von FAM sind:
Name und Anschirft der Apotheke
Name/Firma des PU
Bezeichnung des AM sowie Charge und Verfall
Aushändigung der Packungsbeilage
Ok, und es wird dann der volle Preis der ganzen Packung berechnet?
Würde ja Sinn machen.
Hallo,
wenn ich mich richtig erinnere wird die ganze Packung berechnet. Aber da gibt es ausnahmen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Grüße
Erol
Geändert von Erol Gülsen (22.05.2012 um 18:37 Uhr)
Apotheker, Ihr Foren-Moderator
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Guten Morgen,
soweit ich es im Kopf habe, ist dies nicht klar geregelt und es ist möglich, dass die GKV nicht den vollen Betrag erstattet. Am einfachsten ist es, den Arzt zu bitten, die kleinste ganze Packung zu verschreiben (vielleicht weiß der Arzt nicht, dass keine 10er im Handel ist?). Frau Schröder kann Ihnen hierzu aber sicherlich sagen, wo und wie die Abrechnung reglementiert ist.
Beste Grüße
Maike Noah
Maike Noah, Apothekerin
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Ist es nicht so, dass die Preise für Teilmengen aus FAM verhandelt werden müssen bzw. gemäß Hilfstaxe berechnet werden müssen, wie eine Rezeptur auch? (siehe Ausnahmen AMPreisV)
Hallo zusammen,
ich habe noch mal ein bisschen recherchiert. Im Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V steht:
Das heißt, sie müssen nun im Rahmenvertrag der entsprechenden Krankenkasse nachsehen, ob es in Ihrem Fall zulässig ist oder nicht.§ 6 Abgabe wirtschaftlicher Einzelmengen
(2) Die Abgabe einer Teilmenge aus einer Fertigarzneimittelpackung (Auseinzelung), ist nur auf ausdrückliche ärztliche Anordnung der Auseinzelung zulässig, soweit zwischen den Partnern des Rahmenvertrages nichts anderes vereinbart ist.
Beste Grüße
Maike Noah
Maike Noah, Apothekerin
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Hallo zusammen,
ich habe auch nochmal nachgeschaut: In der Hilfstaxe Anlage 8 gilt für die Abrechnung von Teilmengen aus N1 Packungen:
D.h. neben den entsprechenden Rahmenverträgen ist auch noch zu prüfen, ob die Menge unterhalb der kleinsten N1 Packung liegt. Dann darf nämlich die komplette N1 abgerechnet werden. Oberhalb der N1 Packung muss dann (sofern es der Rahmenvertrag zulässt) über das Auseinzeln der Preis anteilig zur verwendeten Packung abgerechnet werden.Ist die verordnete Menge eines Fertigarzneimittels geringer als der Inhalt der kleinsten N1 Fertigarzneimittelpackung, ist für die Abgabe der Teilmenge der Apothekenverkaufspreis der kleinsten N1- Fertigarzneimittelpackung nach §3 AMPreisV zu berechnen.
Viele Grüße
Elke Schröder
Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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