Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 12

Thema: Taxieren von Teilmengen von Fertigarzneimittel

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    09.05.2012
    Beiträge
    31

    Taxieren von Teilmengen von Fertigarzneimittel

    Hallo, wie werden Teilmengen von Fertigarzneimitteln taxiert?

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Hallo Frau Preuß,
    bitte konkretisieren Sie Ihre Frage noch ein wenig. Meinen Sie die Berechnung von Teilmengen von FAM bezüglich der Anfertigung von Rezepturen oder meinen Sie, dass z.B. nur eine Claxane-Spritze oder nur 10 Metamizoltabletten abgegeben werden sollen?

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  3. #3
    Premium-User
    Registriert seit
    09.05.2012
    Beiträge
    31
    Hallo Frau Noah,
    ja ich meine wenn man aus einer Packung mit 50 Tabletten z.B. 10 Stück abgibt.

    Viele Grüße

  4. #4
    Premium-User Avatar von Bianka Heering
    Registriert seit
    31.01.2011
    Beiträge
    13
    § 14 ApBetrO
    AM, die Teilmengen von FAM sind:

    Name und Anschirft der Apotheke
    Name/Firma des PU
    Bezeichnung des AM sowie Charge und Verfall
    Aushändigung der Packungsbeilage

  5. #5
    Premium-User
    Registriert seit
    09.05.2012
    Beiträge
    31
    Ok, und es wird dann der volle Preis der ganzen Packung berechnet?
    Würde ja Sinn machen.

  6. #6
    Premium-User Avatar von Erol Gülsen
    Registriert seit
    13.08.2011
    Ort
    Essen
    Beiträge
    63
    Hallo,

    wenn ich mich richtig erinnere wird die ganze Packung berechnet. Aber da gibt es ausnahmen. Alle Angaben ohne Gewähr.

    Grüße
    Erol
    Geändert von Erol Gülsen (22.05.2012 um 18:37 Uhr)
    Apotheker, Ihr Foren-Moderator
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  7. #7
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Guten Morgen,
    soweit ich es im Kopf habe, ist dies nicht klar geregelt und es ist möglich, dass die GKV nicht den vollen Betrag erstattet. Am einfachsten ist es, den Arzt zu bitten, die kleinste ganze Packung zu verschreiben (vielleicht weiß der Arzt nicht, dass keine 10er im Handel ist?). Frau Schröder kann Ihnen hierzu aber sicherlich sagen, wo und wie die Abrechnung reglementiert ist.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  8. #8
    Premium-User Avatar von Bianka Heering
    Registriert seit
    31.01.2011
    Beiträge
    13
    Ist es nicht so, dass die Preise für Teilmengen aus FAM verhandelt werden müssen bzw. gemäß Hilfstaxe berechnet werden müssen, wie eine Rezeptur auch? (siehe Ausnahmen AMPreisV)

  9. #9
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Hallo zusammen,
    ich habe noch mal ein bisschen recherchiert. Im Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V steht:
    § 6 Abgabe wirtschaftlicher Einzelmengen
    (2) Die Abgabe einer Teilmenge aus einer Fertigarzneimittelpackung (Auseinzelung), ist nur auf ausdrückliche ärztliche Anordnung der Auseinzelung zulässig, soweit zwischen den Partnern des Rahmenvertrages nichts anderes vereinbart ist.
    Das heißt, sie müssen nun im Rahmenvertrag der entsprechenden Krankenkasse nachsehen, ob es in Ihrem Fall zulässig ist oder nicht.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  10. #10
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    322
    Hallo zusammen,
    ich habe auch nochmal nachgeschaut: In der Hilfstaxe Anlage 8 gilt für die Abrechnung von Teilmengen aus N1 Packungen:
    Ist die verordnete Menge eines Fertigarzneimittels geringer als der Inhalt der kleinsten N1 Fertigarzneimittelpackung, ist für die Abgabe der Teilmenge der Apothekenverkaufspreis der kleinsten N1- Fertigarzneimittelpackung nach §3 AMPreisV zu berechnen.
    D.h. neben den entsprechenden Rahmenverträgen ist auch noch zu prüfen, ob die Menge unterhalb der kleinsten N1 Packung liegt. Dann darf nämlich die komplette N1 abgerechnet werden. Oberhalb der N1 Packung muss dann (sofern es der Rahmenvertrag zulässt) über das Auseinzeln der Preis anteilig zur verwendeten Packung abgerechnet werden.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •