Hallo,
laut der Novelle in § 10 AMG soll ja jetzt vermerkt werden, dass "auf den äußeren Umhüllungen von Arzneimitteln[...] Sicherheitsmerkmale" anzubringen sind.
Ich hab in den genannten EG Richtlinien nachgeguckt, aber keine genaue Definition gefunden,wie diese Merkmale aussehen sollen...
Und da §10 ja jetzt auch für die Defektur gilt, heißt das, dass die da auch drauf müssen?
Ich glaub ich hab den Überblick verloren
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