Guten Morgen Frau Rude,
da haben sie mich missverstanden. Ich wollte damit ausdrücken, dass ein Import von Clexane nicht mit Lovenox gleichzusetzen ist, insofern hier nicht die Regeln der Rabattvertragssuche in Bezug auf Pharmazeutische Bedenken gelten.
Meiner Meinung und Information nach hätten sie Lovenox gar nicht abgeben dürfen.
Viele Grüße
Elke Schröder
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