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Thema: Defekte taxieren...2 bis 6

  1. #1
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    Defekte taxieren...2 bis 6

    Hallo ihr Lieben,

    Seit heute dürfen wir ja neue Defekt-Nummern aufs Rezept drucken. Nunmehr stehen 4, 5 oder 6 zur Auswahl. Die 4 für Nichtverfügbarkeit Rabattartikel und Reimport, die 5 für Akutversorgung und die 6 für pharmazeutische Bedenken.
    Soweit so gut. Aber wie steht es denn nun um die 2? Entfällt die komplett? Mir ist bisher kein Beispiel eingefallen auf den 5 und 6 nicht passen. Im weißen Ordner ist aber die 2 noch mitgelistet. Allerdings versteh ich nicht wofür ich diese noch brauche
    Desweiteren frage ich mich ob bei der 5...Akutversorgung...dann der übliche Text für zB Antibiotika oder Schmerzmittel entfallen kann?
    Hat da jemand genauere Informationen?

    Viele liebe Grüße und viel Spass im alltäglichen Wahnsinn
    Daniela

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Abend Frau Kühnel,
    die Faktoren des Sonderkennzeichens 2567024 bedeuten folgendes

    Faktor 1 = Abgabe nach Maßgabe des Rahmenvertrages nach §129 SGB V oder leere Verordnungszeile
    Faktor 2 = Nichtverfügbarkeit eines rabattbegünstigten Arzneimittels
    Faktor 3 = Nichtverfügbarkeit eines Importarzneimittels
    Faktor 4 = Nichtverfügbarkeit eines rabattbegünstigten Arzneimittels und eines Importarzneimittels
    Faktor 5 = Nichtabgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels aufgrund eines dringenden Falles zur
    unverzüglichen Abgabe eines Arzneimittels
    Faktor 6 = Nichtabgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels aufgrund pharmazeutischer Bedenken

    Zitat Zitat von Daniela Kühnel Beitrag anzeigen
    Im weißen Ordner ist aber die 2 noch mitgelistet. Allerdings versteh ich nicht wofür ich diese noch brauche
    Ein Beispiel hierfür wäre, dass ein bestimmter z.B. Metoprolol-Rabattpartner nicht lieferbar ist und da es nur diesen einen Rabattpartner gibt, sucht die Apotheke ein Arzneimittel aus den drei günstigsten Präparaten heraus. Hier wäre die Sonder-PZN mit Faktor 2 zu bedrucken, sowie handschriftlich z.B. zu ergänzen: "Rabatt-AM nicht lieferbar, eines der drei preisgünstigsten abgegeben"; am besten auch Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt halten und diese auf dem Rezept notieren.

    Zitat Zitat von Daniela Kühnel Beitrag anzeigen
    Desweiteren frage ich mich ob bei der 5...Akutversorgung...dann der übliche Text für zB Antibiotika oder Schmerzmittel entfallen kann? Hat da jemand genauere Informationen?
    Der LAV RP nimmt hierzu ganz klar Stellung und schreibt: "Es reicht jedoch nicht aus, nur das Sonderkennzeichen in Verbindung mit dem Faktor anzugeben. Vielmehr ist es auch zukünftig erforderlich, den Grund noch handschriftlich zu vermerken" (Quelle Fax-Info 6/2011).

    Wünsche einen schönen Abend
    Maike Noah
    Geändert von Maike Noah (01.03.2011 um 19:03 Uhr)
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo,

    "Zitat von Daniela Kühnel
    Desweiteren frage ich mich ob bei der 5...Akutversorgung...dann der übliche Text für zB Antibiotika oder Schmerzmittel entfallen kann? Hat da jemand genauere Informationen?"
    Der LAV RP nimmt hierzu ganz klar Stellung und schreibt: "Es reicht jedoch nicht aus, nur das Sonderkennzeichen in Verbindung mit dem Faktor anzugeben. Vielmehr ist es auch zukünftig erforderlich, den Grund noch handschriftlich zu vermerken" (Quelle Fax-Info 6/2011).
    Diese Information hat der LAV HH auch herausgegeben.

    Ich halte diese Zusatzkennzeichen für sehr sinnvoll. Meines Erachtens dürfte es nicht - wie in vielen Apotheken-Softwares möglich - die Option "Substitutionsartikel auswählen" geben, was dazu animieren könnte, anderes abzugeben als aufzudrucken.

    Vielmehr möchte ich noch einmal auf folgende Plattform hinweisen: http://www.pharmazeutische-bedenken.de/
    Hier sind viele nützliche Informationen über dieses Thema zu finden.

    Gespannt bin ich auf die "Kulanz" der Krankenkassen bzgl. der Sonder-PZN.
    Selbstverständlich sollte man nicht zu locker mit der Belieferung werden und jeden Fall wirklich genau prüfen, damit die Sonderfälle nicht Überhand nehmen.

    Mich würde interessieren, wie andere Apotheker/PTA´s die Option der Sonderkennzeichen
    a) nutzen
    und
    b) ob irgendjemand Erfahrung mit Retaxationen von mit Sonder-PZN belieferten Rezepten gemacht hat?!


    Ich selber nutze die Möglichkeit zwar selten, aber regelmäßig (in begründeten Fällen) und bisher gab es noch keine Probleme...!

    LG,
    Oliver Scholle
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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  4. #4
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo zusammen,
    Zitat Zitat von Oliver Scholle, Dipl.-Pharm. Beitrag anzeigen
    Selbstverständlich sollte man nicht zu locker mit der Belieferung werden und jeden Fall wirklich genau prüfen, damit die Sonderfälle nicht Überhand nehmen.
    Zitat Zitat von Oliver Scholle, Dipl.-Pharm. Beitrag anzeigen
    Mich würde interessieren, wie andere Apotheker/PTA´s die Option der Sonderkennzeichen nutzen
    Ich werde die Sonder-PZN mit Faktor 5 (= Nichtabgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels aufgrund eines dringenden Falles zur unverzüglichen Abgabe eines Arzneimittels) nicht öfter nutzen als vorher ohne Faktor 5. Wir sind in der Apotheke bisher in dringenden Fällen (z.B. Antibiotika Abgabe etc) auch schon mit der Sonder-PZN 2567024 und handschriftlicher Bemerkung "dringende Abgabe erfoderlich" vorgegangen. Einziger Unterschied ist jetzt, dass man das ganze im Feld Faktor nun direkt mit der 5 beziffern kann. Ich bin mir da sehr sicher, dass wir keinen Zuwachs an "dringend benötigt" haben werden.

    beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  5. #5
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    Oh vielen Dank,

    Habe nicht richtig gelesen bzw Nichtverfügbarkeit auf die Apotheke und nicht den Großhändler bezogen. Also das wäre schonmal geklärt.
    Also vorsichtshalber bei der Akutversorgung mit dem Faktor 5 auch nochmal Akutversorgung Antibiotika o.ä. auf´s Rezept schreiben. Werden es wohl so machen...sicher ist sicher.

    Wir nutzen die Sonder-PZN immer mal wieder, da wir vor allem viele Psychopharma abgeben und immer wieder die Compliance oberste Priorität hat. Kann nur sagen, dass bisher nix zurück kam bei uns *toitoitoi

    Viele Freitagsgrüße und schonmal ein schönes WE.

  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,

    es wurde schon fast alles gesagt, aber ich möchte auch jedem nochmal dringend ans Herz legen, beim Aufdruck der Sonder-PZN immer handschriftlich auf dem Rezept die Begründung zu vermerken und gegenzuzeichnen, da sonst die Kassen rigoros retaxieren. Eine durch die EDV aufgedruckte Begründung wird übrigens oftmals auch von den Kassen nicht akzeptiert und retaxiert!

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  7. #7
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    ....ich muss das mal loswerden..."gehts noch??? ;-) " Können wir nicht alle mal den Aufstand gegen die Kassen proben? Mit unserem Beruf hat das ja alles nur noch herzlich wenig zu tun....
    Lg vom (nicht fachlich) überforderten Berufsanfänger!

  8. #8
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    Eine Frage zu folgender Zwickmühle:

    Clexane 0,6 einer Importfirma steht auf dem Rezept. Diese ist nicht verfügbar und auch nicht lieferbar und auch kein preiswerterer Reimport ist verfügbar. Also muss man sich ja wirtschaftlich von den nächst teureren Importen zum Original hocharbeiten.
    Nun ist es so, dass Lenolox den gleichen Preis wie das verordnete Import hat, die Kundin Lenolox jedoch ablehnt ("Ist das auch wirklich dasselbe?"). Also kann man ja aufgrund der Compliance-Gefährdung pharm. Bedenken geltend machen und die Ziffer 6 drucken (=pharm. Bedenken). Ich gebe also einen Import ab, der den Namen Clexane trägt, jedoch teuerer ist als das verordnete Import und auch teuerer als Lenolox (aber billiger als Original). In dem Fall muss ja die Sonder-PZN mit Faktor 3 (=Import nicht verfügbar) gedruckt werden.

    Hier also die Zwickmühle. Habe den Faktor 3 gedruckt (da ja ein teureres Import abgegeben wurde) und handschriftlich ganz viel auf's Rezept geschrieben: "Import nicht verfügbar, Patientin lehnt preisgleichen Import Lenolox ab. Compliance-Gefährdung, nächst teureren Import nach ärztl. Rücksprache abgegeben." Mit meiner Begründung kann ja fast nixx mehr schiefgehen, aber welche Ziffer 3 oder 6 ist hier nun die richtige? Oder soll man beide drucken, also zweimal und einmal mit Ziffer 3, einmal mit Ziffer 6??

    Martina Rude
    PTA

  9. #9
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Frau Rude,
    ihr Problem ist sicher nicht einfach zu lösen, zumal bei Clexane hinzukommt, dass es Importe mit 10 und welche mit 12 Stück gibt (Lovenox hat nur 10 St.).
    In der Regel ist es so, dass es für die Importe immer einen Bezug zu einem Original gibt. Dabei sind Importe und Originale als "gleiches" Arzneimittel zu sehen, welche nur andere "Vertriebswege" gegangen sind. Hier muss dann der Austausch von Clexane gegen Lovenox kritisch betrachtet werden, denn trotz gleichen Inhaltsstoffen ist Lovenox nicht dem Original von Clexane gleich zu setzen.
    Wenn nun der verordnete Import nicht verfügbar ist, müssen sie noch (ich glaube 3) weitere Importe abfragen, wobei sie sich im preisgünstigen Bereich bewegen müssen (Voraussetzung aber immer: es gibt kein Rabattbegünstigtes Original; mit der AOK Baden-Würtemberg hat Clexane z.B. einen Rabattvertrag).
    Sollte nun nur ein teurer Import verfügbar sein, ist die PZN des "Import nicht verfügbar" aufzudrucken und handschriftlich zu begründen, wie in ihrem Fall erfolgt. Es ist nur eine Sonder-PZN pro PZN zulässig, außerdem ist die Ziffer 6 auch nicht wirklich begründbar.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  10. #10
    Premium-User
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    Hallo Frau Schröder
    Zitat Zitat von Elke Schröder Beitrag anzeigen
    außerdem ist die Ziffer 6 auch nicht wirklich begründbar.
    Ich finde durchaus, dass Complianceprobleme unter die Ziffer 6 (= pharm. Bedenken) fallen. Die Patientin hat mir gegenüber ganz klar geäußert, dass sie unbedingt das gleich haben will, was sie bisher hatte (Clexane) und dabei auch ein Gesicht gemacht als wenn sie in eine Zitrone beißt.

    Martina Rude

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