Hallo zusammen,
Ich habe 3 Fragen:
1. Nachdem ich die Berufsordnung der LAK Hessen bezüglich Inhalte und in welchen Paragrafen was steht, mühsam gelernt habe und zwar diese:
http://www.apothekerkammer.de/berufsordnung.htm
taucht in der neuen DAZ eine Abschrift der "Berufsordnung der LAK Hessen" auf, die sehr verändert scheint. Viele Punkte wurden abgeändert, einiges weggelassen (zb. Meldung nicht mehr an AMK sondern RP, §8) und Reihenfolgen verändert.
Es sieht fast danach aus, aber zur Sicherheit möchte ich es nochmal fragen: Ist das eine aktuelle, überarbeitete Version?
2. Ich komme völllig durcheinander beim Thema traditioneller Arzneimittel - 1. sind trad. AM IMMER trad.pflanzliche AM? Und wie hängen die §§39a/b mit den §§105 und 109 Abs 3., 109a zusammen?
3. § 49, automatische Verschreibung, ist ja weggefallen, ging es da um die Unterstellung unter die Verschreibungspflicht, generell, wenn ein AM neu auf den Markt kam? Denn laut meinem Skript sind seit der 15. Novelle "AM mit neuen Stoffen vom Zeitpunkt der Zulassung an grundsätzlich verschreibungspflichtig". Wo steht das jetzt, wenn nicht im §49 ?
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