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Thema: Wofür QMS? Wofür Präqualifizierung?

  1. #1
    Premium-User
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    Wofür QMS? Wofür Präqualifizierung?

    Hallo,

    ich bin nun seit kurzem in einer neuen Apotheke und habe den Posten der QMB PTA übernommen.
    Für mich ist vieles noch neu und etwas undurchsichtig.

    Bitte erklären Sie mir im Groben, wofür die Apo QMS und wofür die Präqualifizierung braucht?!!
    Wo ist denn der Utnerschied bei QMS und Präquali? Wir machen übrigens beides!

    Teilweise braucht man QMS ja, um Hilfsmittel beliefern zu dürfen, aber durch die Präqualifizierung kann man auch einen Teil der Hilfsmittel, z.B. Bandagen, abdecken, die man allein durch QMS nicht beliefern dürfte oder?

    Bitte bitte bringen Sie etwas Licht in mein Dunkel.

    Diana

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Oliver Vorberg
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    Sehr geehrte Frau Karl,

    vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Unterscheidung von QMS und Präqualifizierung.

    Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Präqualifizierung sich ausschließlich auf die Belieferung von Hilfsmittel bezieht, während QMS sämtliche Abläufe in der Apotheke betrifft.

    Dabei ist die Ausgestaltung des QMS sehr wage geregelt, da ausschließlich bestimmt wurde, dass ein QM-System einzuführen und entsprechend zu dokumentieren ist, ohne dies detailliert zu spezifizieren.
    Die Notwendigkeit hierzu sieht der Gesetzgeber durch §§ 137ff des SGB V gegeben, der besagt, dass alle Leistungserbringer im Gesundheitssystem zur Qualitätssicherung verpflichtet seien. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass z.B. Krankenhäuser sehr konkreten QM-Vorschriften unterliegen, schien es nun an der Zeit, diese Pflicht auch für Apotheken gesetzlich zu fixieren. Hinzu kommt, dass gerade Apotheken eine hohe Verantwortung tragen, was die Qualität der abgegebenen Produkte, aber auch der Beratungsleistung betrifft, so dass dies durch ein verbindliches QMS einmal mehr sichergestellt werden soll.

    Grundgedanke der Präqualifizierung ist der, dass hierdurch die Eignung zur Hilfsmittelversorgung bereits im Vorfeld gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen nachgewiesen wird, um so den Vertragsabschluss zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das erspart der Apotheke die Erbringung zahlreicher Einzelnachweise, da alle gesetzlichen Krankenkassen die Eignung eines präqualifizierten Betriebes anerkennen müssen. Der Nachweis erfolgt, indem die Eignung durch eine Präqualifizierungsstelle geprüft und bescheinigt wird.

    Prinzipiell sollten QMS und Präqualifizierung also zwei Paar Schuhe sein. Einige Kassen gehen mittlerweile allerdings soweit, dass sie verlangen, dass die Apotheke für die Belieferung bestimmter Hilfsmittel beides nachweisen muss, um überhaupt einen Belieferungsvertrag mit der Kasse abschließen zu dürfen.

    Von Seiten der AOK heißt es hierzu: "Die Bestätigung ist nicht automatisch mit einer Lieferberechtigung gleichzusetzen, sondern dient allein als standardisierter Befähigungsnachweis.
    ...
    Im Einzelfall kann es darüber hinausgehende, auftragsbezogene zusätzliche Anforderungen geben, die von den einzelnen Kassen vertraglich determiniert werden können."

    Die Präqualifizierung an sich wird also nicht in Frage gestellt, allerdings wird ein weiteres Kriterium hinzugefügt, dass es zu erfüllen gilt.

    Freundlich Grüße

    Oliver Vorberg

  3. #3
    Premium-User Avatar von Beate Prüfert
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    Hallo,

    ich habe mich (bzw. musste mich) in den letzten Tagen mit dem Thema Präqualifizierung beschäftigen.
    Sehe ich das richtig, dass ab 1.1.2013 die Präqualifizierung zunächst nur für die Techniker KK und die Barmer GEK verpflichtend ist? Für welche Hilfsmittelgruppen gilt sie bzw. gilt sie nicht?
    Kann jemand eine Präqualifizierungsstelle empfehlen?

    Danke!

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Oliver Vorberg
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    Vielen Dank für Ihre Anfrage zur Präqualifizierung.

    Ursprünglich war für die Präqualifizierung eine Übergangsfrist vorgesehen, die bis zum 30. Juni 2010 andauern sollte. Diese Frist wurde seitdem mehrmals von den verschieden Kassen verlängert. Aktuell sind die Barmer GEK und die Techniker Krankenkasse in der Presse, da deren Übergangsfrist nun zum 31.12.2012 ausläuft.

    Da beide zum Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) gehören, ist davon auszugehen, dass auch die anderen dem vdek angehörigen Kassen diesem Beispiel folgen werden. Namentlich wären dies folgende Kassen:

    • Deutsche Angestellten-Krankenkasse
    • KKH-Allianz
    • HEK – Hanseatische Krankenkasse
    • hkk

    Die betroffenen Hilfsmittel finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis, das im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. In diesem, vom GKV-Spitzenverband erstellten, Verzeichnis sind alle Hilfsmittel aufgeführt, die von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Hilfsmittelversorgung bezahlt werden. Das Verzeichnis wird regelmäßig aktualisiert und erweitert. Insgesamt findet man dort derzeit ca. 20.000 Eintragungen, verteilt auf 34 Produktgruppen.
    Bezüglich der Empfehlung einer Präqualifizierungsstelle möchte ich Ihre Kollegen hier im Forum aufrufen, von ihren Erfahrungen zu berichten und eine Empfehlung auszusprechen.

    Beste Grüße

    Oliver Vorberg

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