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Thema: Abfüllung von Tier-AM auf Rezept

  1. #1
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    Abfüllung von Tier-AM auf Rezept

    Guten Abend!

    Ich hätte gerne eine professionelle Einschätzung zu folgendem Fall:

    Kundin kommt mit Rezept vom Tierarzt über die Abfüllung(!) von einem verschreibungspflichtigen Tier-AM in viele kleine 1,0-Gramm-Portionen für eine Katze. Das AM selbst hatte sie schon, es ging wirklich nur um die Abfüllung (ein Mittel für Brieftauben gegen eine Gelb...-Krankheit, habs leider vergessen, für mich war es ersichtlicher Off-Label-Use).

    Meine Gedanken im Hinterkopf:
    Tiere, verschreibungspflichtig --> Sowieso Alarmglocken. + Dokumentation. + Off Label.
    Abfüllung = Rezeptur. Ausgangsstoffe nur mit gesicherter Qualität. Natürlich kein Prüfzertifikat dabei. Nichtmal selbst eingekauft.
    Samstag --> keiner erreichbar für Rückfragen (Tierarzt, Hersteller)
    ... und es ist natürlich dringend und muss sofort sein.

    Mein Fazit: Ich hab es abgelehnt, bzw. sie auf Montag vertröstet zwecks Rücksprache mit dem Tierarzt.

    Später rief sie an um Bescheid zu sagen, dass sie eine Apotheke gefunden hat, die "sich nicht so anstellt" und es macht, und mir stellt sich die Frage, ob ich überreagiert habe. Hab ich?

    Hätte ich ihr (bedenkenlos) irgendwie helfen können? Sie theoretisch an unsere Waage lassen, damit sie es selbst abfüllen kann? Wäre "pharmazeutische Tätigkeit" von nicht pharmazeutischem Personal mit allen oben genannten Problemen, oder? Und - noch absurder - hätte ich Probleme, wenn ich ihr eine Waage außerhalb der Betriebsräume zur Verfügung stelle?

    Vielen Dank schonmal!
    isoprop

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo, ganz schön kompliziert...!

    Also:
    1. rx-Tier-AM --> auf jeden Fall volle Doku (inkl. Rezeptkopie) gem § 19 ApBetrO - richtig!
    2. Rezeptur aus für für andere Tiere zugelassenen rx-AM --> zulässig bei NICHT-Lebensmitteltieren / --> unzulässug bei Lebensmitteltieren (wäre bei Tauben zu klären gewesen!)
    3. Wenn Rezepturen aus zugelassenen FERTIG(!)-AM hergestellt werden (war hier offensichtlich der Fall) kann generell auch die Identitätsprüfung der Ausgangsstoffe verzichtet werden. (so wie Advantan-Creme 10,0 in eine Rezeptur), da die Identität bei FAM als gesichert gilt.

    Ergo: IHr Rücksprache-Bedarf war korrekt und Ihre Überlegungen (weitegehend) auch.

    Machen Sie sich also keine Sorgen wegen Ihrer Reaktion. Bei rx-Tier-AM ist man rechtlich aus gutem Grund streng. Und wenn andere Apotheken keine Ahnung haben (und dann "alles kein Problem" ist) ist das nicht IHR Problem.

    Beste Grüße
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Abend,
    Zitat Zitat von Dr. Alexander Ravati Beitrag anzeigen
    --> unzulässug bei Lebensmitteltieren (wäre bei Tauben zu klären gewesen!)
    ich habe in Mainz beim Kammerunterricht gelernt, dass Tauben IMMER als Lebensmitteltiere eingestuft werden, egal, ob man sie nun essen würde oder nicht. Folglich hat isoprop alles richtig gemacht.
    Bei Pferden gäbe es eine Ausnahme, nämlich, wenn der Tierhalter eine Art Sportpferd-Ausweis habe, dann sei das Pferd kein Lebensmitteltier. "Normale" Haustier-Pferde seien aber IMMER Lebensmitteltiere (auch wenn man sie natürlich nicht essen möchte).

    Gibt es bei Brieftauben vielleicht auch so einen Brieftauben-Ausweis, der diese Tiere vom Lebensmitteltierdasein entbindet???

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Ja, aber nur wenn sie diesen Brieftaubenausweis ("columbidae postales"-Ausweis) dauerhaft am Hals angebracht und in drei Sprachen vorliegt und von der zuständigen obersten Landesveterinärbehörde in Abstimmung mit dem BVL beglaubigt wurde. Nur dann gilt die Taube auch als Nicht-Lebensmitteltier ....... ;-)
    Eine Ausnahme besteht auch bei nachweislich im Freien lebenden Turteltauben und zwar immer dann wenn sie im Frühjahr paarweise auftreten und den für diese Untertierart typischen Gesang in der Brunftzeit verbreiten... ;-)

    Beste Grüße

    Alexander Ravati

    PS: Ich will das gar nicht zu sehr ins Lächerliche ziehen. Im Prinzip haben Maike und "isoprop" recht. Aber erstens wir auch mal ein kleiner Spass erlaubt sein dürfen und zweitens interessiert das in der Praxis natürlich niemanden, solange der Goldfisch bis zum Ableben in seinem solitären Wasserglas bleibt oder des Kaninchen in seinem Kinderstall.....
    Hier dazu ein guter Artikel von Frau Dr. Staiger in der PZ: http://www.pharmazeutische-zeitung.d...=titel_50_2002
    LM-Tiere in D sind übrigens: Bienen, Fischen, Geflügel (einschließlich Tauben), Wiederkäuern, Schweinen, Hasen und Kaninchen auch Pferde. (Ausnahme mit Equidenpass)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  5. #5
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Zitat Zitat von Dr. Alexander Ravati Beitrag anzeigen
    PS: Ich will das gar nicht zu sehr ins Lächerliche ziehen.
    Schon okay
    Wer viel arbeitet darf auch mal lustig sein.

    Schönes WE
    Maike
    Maike Noah, Apothekerin

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  6. #6
    Premium-User
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    Vielen Dank! Die entfallende Prüfpflicht bei FAM war mir tatsächlich entfallen.

    Aus dem verlinkten Artikel:
    "Seine Ausbildung vermittelt dem Pharmazeuten die Basis für eine sachgerechte Beratung auch von Tierhaltern über Tierarzneimittel. Insbesondere im praxisbegleitenden Unterricht des dritten Ausbildungsabschnittes wird dieses Thema vermittelt."

    Ich habe mich (in Berlin) überhaupt nicht auf Tiere in der Apotheke vorbereitet gefühlt. Könnte man zu dem Thema nicht mal ein Online-Seminar veranstalten?

    LG
    isoprop

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