Umfrageergebnis anzeigen: Sind Sie mit Ihrer Bezahlung zufrieden??

Teilnehmer
93. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, ich bin zufrieden.

    22 23,66%
  • Nein, ich bekomme zu wenig Gehalt.

    28 30,11%
  • Ich bekomme weniger Gehalt als Tarif.

    4 4,30%
  • Ich bekomme Gehalt nach Tarif.

    24 25,81%
  • Ich bekomme 5-10 % mehr Gehalt als Tarif.

    16 17,20%
  • Ich bekomme 10-20 % mehr Gehalt als Tarif.

    37 39,78%
  • Ich bekomme über 20% mehr Gehalt als Tarif.

    4 4,30%
Multiple-Choice-Umfrage.
Seite 3 von 3 ErsteErste 1 2 3
Ergebnis 21 bis 26 von 26

Thema: Übertarifliche Bezahlung für angestellte Apotheker

  1. #21
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
    Registriert seit
    15.12.2010
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    1.327
    ..das ist allerdings auch richtig und ein echtes Strukturproblem...!! Die Margen (Roherträge) in Apotheken sind einfach unerträglich NIEDRIG geworden und an dem Problem muss erstmal gearbeitet werden.
    Es ist doch bezeichnend, wenn eine gutgehende Apotheke in der Kölner Innenstand 1a-Lage (mit > 20 Mitarbeitern) nicht halten kann, weil die hohen Mieten (für die große Fläche der Apo) den Betrieb nicht mehr tragbar gemacht haben. Jetzt kommt da ein großer Handy-Shop rein. Die können die Mieten in Innenstad-Lagen genauso leicht finanzieren, wie H&M und die ganzen anderen Ketten sonstiger Branchen, die man in JEDER Stand in miet-teuren 1a-Lagen findet. Nur eben Apotheken findet man da immer weniger - das sollte zu denken geben.

    Soll sich doch die ADEXA mal in der Politik wirklich nachhaltig dfür einsetzen, dass sämtliche Honorare (vom Rezepturzuschlag über die Zuschläge nach § 3 AMPreisV etc..) der Apotheken (-Inhaber) nach oben hin angepasst werden und das ganze koppeln mit einer 50%-Mitarbeiter-Beteiligung... - Dann wäre es auch umsetzbar und ALLE hätten etwas davon..
    Ich bin mir sehr sicher, dass eine starke Mitarbeiter-Lobby in der Politik mind. genausoviel Aufmerksamkeit erzeugen kann, wie eine Arbeitgeber-Lobby - Hier müßten die beiden Seiten VIEL mehr als bisher - Hand in Hand arbeiten (und dann den Kuchen gerecht aufteilen).

    Beste Grüße
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde

  2. #22
    Premium-User
    Registriert seit
    11.11.2011
    Beiträge
    30
    Hallo Aida und alle anderen, die sich für's Gehalt interessieren,

    bedenken sollte man auch, dass ab einem übertariflichen Gehalt von 15% der Notdienst als abgegolten gilt, d.h. dass es eventuell keine extra Verfütung oder Freizeitausleich dafür gibt. Muss man sich dann ausrechnen, ob sich das dann noch lohnt, je nachdem, wie oft man ran muss!

    Dennis

  3. #23
    Premium-User Avatar von Barbara Fockenberg
    Registriert seit
    07.01.2011
    Beiträge
    80
    Guten Morgen zusammen,

    da ich über 13% über Tarif bezahlt werde, ist mein Notdienst, den ich gerade schiebe, bezahlt. AAAABER bei Notdienst an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gibt es eine Sonderzahlung. UND ich habe einen "Dienstwagen" - einen Apotheken-Smart ausschließlich zu meiner privaten Nutzung. Solche Goodies sind ja auch mal ne Überlegung wert, wenn ein Chef mal nix bares lockermachen will...
    Aber ein gutes Team ist unbezahlbar! Ich kenne trotz meiner noch nicht soooo langen Karriere die eine oder andere Apotheke, in der ich für kein Geld der Welt arbeiten würde!

    Müde, aber gut gelaunte Grüße,
    Barbara Fockenberg

  4. #24
    Premium-User
    Registriert seit
    10.05.2011
    Beiträge
    1
    Hallo. ich habe eine Frage bezüglich der Vergütung in der Notdienst. Wenn man übertariflichen Gehalt (über 13%) bekommt, sind die
    Notdienste laut Tarifvertrag dann abgegolten, d.h. keine Sondervergütung, kein Freizeitausgleich. Was ist denn mit geleisteten Stun- den, z.ß. von 18.30 bis 8.00 sind das 13,5 Stunden. Werden sie dann als Plusstunden gezählt? Es kann doch nicht sein , dass die nicht bezahlt werden?
    Es wäre nett, wenn jemand kompetent meine Frage beantworten kann. Danke im voraus.

  5. #25
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
    Registriert seit
    15.12.2010
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    1.327
    Hallo,

    also wenn ich Sie richtig verstehe, dann meinen Sie die Arbeitszeit während des Notdienstes und wenn Sie ein solches übertarifliches Gehalt bekommen, dann habe ich es immer so verstanden, dass die von Ihnen genannten Stunden KEINE Plusstunden sind und weder bezahlt noch gutgeschrieben werden.
    Oder sieht das jemand anders..?
    Tipp: SIe können diese Frage auch unserem Arbeitsrechtsexperten Herrn RA MArtin Hassel im Apotheker-Forum stellen..

    Beste Grüße
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde

  6. #26
    Premium-User Avatar von dude
    Registriert seit
    09.01.2011
    Beiträge
    123
    dann würde ich öfters mal gute gründe haben, wieso ich den notdienst nicht machen kann ärgerlich, passiert einem aber nur einmal im leben...

Seite 3 von 3 ErsteErste 1 2 3

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •