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Thema: pharmazeutische Bedenken bei BTM

  1. #1
    Premium-User
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    pharmazeutische Bedenken bei BTM

    Hallo,

    Ist es bei BTM-Rezepten ebenso wie bei normalen Rezepten möglich pharmazeutische Bedenken geltend zu machen ?

    Ich habe eine Kundin die Patientin in einem 70km entfernten Schmerzzentrum ist.
    Die Patientin bekommt Fentanyl Pflaster - kann jedoch verschiedene Pärparate ( u.a. die Vertragsartikel ) nicht vertragen und bekommt wohl einen rote/gereizte Stellen auf der Haut.
    Normalerweise kreuzt ihr Arzt 'aut-idem' so dass wir sie problemlos bedienen können.
    Wie das so läuft, haben weder Arzt noch Patientin heute darauf geachtet dass das Kreuz gesetzt wurde.

    FRAGE: Darf ich nun pharmazeutische Bedenken geltend machen ?
    (Aufgrund von Unverträglichkeit - oder sollte besser eine andere Begründung gewählt werden ? )

    Hat Jemand Erfahrung in Sachen: pharmaz. Bed bei BTM ??

    Mit der Bitte um rasche Hilfe.

    vielen dank im voraus.

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    1.732
    Hallo Herr Beck,
    SIE sind der Fachmann. Wenn Sie Bedenken haben, machen Sie diese geltend. Wenn die Patientin die Pflaster nicht verträgt und somit nicht richtig anwedet, dann bietet sich an: "Pharmazeutische Bedenken: Complianceproblem, da Patient Firma xy nicht verträgt. Gefährdung des Therapieerfolgs."

    Weiterführende gute Infos:
    http://www.pharmazeutische-bedenken....Schmerz_01.pdf

    Beste Gruße Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Premium-User Avatar von Erol Gülsen
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    Noch was neues zum Thema Pharmazeutische Bedenken:

    http://www.deutsche-apotheker-zeitun...hnen/7752.html

    Grüße
    Erol Gülsen
    Apotheker, Ihr Foren-Moderator
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  4. #4
    Premium-User Avatar von dude
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    finde es unglaublich wie apotheker angst vor pharm. bedenken haben...hatte noch nie eine retax und mache es fast täglich! man muss es nur logisch begründen, was wollen die kassen schon dagegen machen?? darf natürlich nicht überhand nehmen und was unrealistisch sein...aber alleine evrweigert rabattarznei - compliance gefährdet ist für mich ein grund für pharm. bedenken...kommt aber auch immer ein bisschen auf den wirkstoff an

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