Hallo,
Ist es bei BTM-Rezepten ebenso wie bei normalen Rezepten möglich pharmazeutische Bedenken geltend zu machen ?
Ich habe eine Kundin die Patientin in einem 70km entfernten Schmerzzentrum ist.
Die Patientin bekommt Fentanyl Pflaster - kann jedoch verschiedene Pärparate ( u.a. die Vertragsartikel ) nicht vertragen und bekommt wohl einen rote/gereizte Stellen auf der Haut.
Normalerweise kreuzt ihr Arzt 'aut-idem' so dass wir sie problemlos bedienen können.
Wie das so läuft, haben weder Arzt noch Patientin heute darauf geachtet dass das Kreuz gesetzt wurde.
FRAGE: Darf ich nun pharmazeutische Bedenken geltend machen ?
(Aufgrund von Unverträglichkeit - oder sollte besser eine andere Begründung gewählt werden ? )
Hat Jemand Erfahrung in Sachen: pharmaz. Bed bei BTM ??
Mit der Bitte um rasche Hilfe.
vielen dank im voraus.
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