Hallo zusammen,
vielleicht eine blöde Frage, aber es interessiert mich...
Bei uns wird auf dem Durchschlag der Apotheke (Teil I) immer (also auf jedem Rezept) auf der Rückseite die BGA-Nr., der Datumsstempel, sowie die Unterschrift des Apothekers notiert.
Muss die BGA-Nr. auf jedes Rezept? Ändert sich ja nie...
Muss das Datum notiert werden? Steht ja eigentlich vorne drauf...
Ich kenne diese Vorschrift nämlich aus dem Studium nicht.
Danke im Vorraus für die Antworten
Jeanette
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