Hallo,
bei uns in der Apotheke kam heute die Frage auf, ob es möglich ist, die Haltbarkeit von abgelaufenen Rezeptursubstanzen zu verlängern.
Eine neu eingestellte PTA meinte, dass in ihrer alten Apotheke die Haltbarkeit um 6 Monate verlängert wurde.
Ist sowas möglich? Wenn ja, wie (Gehaltsbestimmung?), wo findet man Vorschriften?
Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage? Konnte leider nichts finden, weiss aber auch nicht genau, wo ich suchen soll.
Uns ist ausserdem aufgefallen, dass bei Fagron nicht mehr Verfallsdatum, sondern Nachprüfdatum steht (bei Caelo steht noch Verfall).
(falls das in einem anderen Forum besser aufgehoben ist, bitte verschieben, danke )
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