Hallo,
ich habe ein Paar Fragen bezüglich folgender Rezeptur (Mengenangaben hab ich jetzt mal weggelassen):
Triamcinolon
Clotrimazol
Salicylsäure
in Basiscreme
Da die Rezeptur in dieser Form eindeutig nicht stabil sein kann, da das Clotrimazol im sauren Milieu der Salicylsäure gespalten wird, muss ich sinnvollerweise Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt halten und zwei getrennte Rezepturen anfertigen. Wie aber vorgehen, wenn der Arzt sich hier uneinsichtig zeigt? Da ich ja bei jeglichen Bedenken nach ApBetrO (§17 Abs. 5 Satz 2) das Arzneimittel nicht abgeben darf, würde ich in jedem Falle zwei verschiedene Rezepturen anfertigen. Hier aber endlich meine Frage: Wie kann ich das letztlich mit der Krankenkasse abrechnen? Darf ich beide Rezepturen abrechnen mit schriftlicher Begründung der pharmazeutischen Bedenken? Darf ich in diesem Fall überhaupt zu Lasten der Krankenkasse abrechnen/beliefern? Oder soll ich den kunden gleich zu einem "vernünftigen" Arzt schicken?
Viele Grüße
Alina
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