Hallo Frau Jahn, hallo Herr Herberger,
ich sehe dies genauso.

Zunächst ist ein "Kassensturz" gem. WaWi vorzunehmen, dies ist der z-Bon / Tagesabschluss. Anschließend ist der Geldbestand zu zählen. Im Kassenbuch ist dann der Sollbestand lt. Tagesabschluss zu erfassen und zusätzlich evtl. Zähldifferenzen offen auszuweisen. Je nach WaWi-Anbieter und Abwicklung der Kasseneintragungen kann dies ggf. direkt im WaWi - System vorgenommen werden. Dann erfolgt die Kassenführung direkt über die WaWi. Dies ist aber von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich bzw. hängt ab von den genutzten Modulen. Ggf. kann hier auf die zusätzliche manuelle Führung eines Kassenbuches verzichtet werden.

Viele Grüße
Christian Freischlader