Hallo Frau Klopfer,
Herr Freischlader hat Ihre Frage entweder übersehen oder er feilt noch an seiner Antwort.
Vorsichtshalber werde ich ihn jedoch an diese Frage erinnern. Haben Sie bitte noch etwas Geduld.
Schönes Wochenende
Maike Noah
Hallo Frau Klopfer,
Herr Freischlader hat Ihre Frage entweder übersehen oder er feilt noch an seiner Antwort.
Vorsichtshalber werde ich ihn jedoch an diese Frage erinnern. Haben Sie bitte noch etwas Geduld.
Schönes Wochenende
Maike Noah
Maike Noah, Apothekerin
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Hallo Frau Klopfer,
vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich der Behandlung von Kassendifferenzen. Durch aktuell im Fokus stehende digitale Betriebsprüfungen ist dieses Thema sehr aktuell und in aller Munde.
§ 146 der Abgabenordnung bestimmt zunächst, dass die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen sind. Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen täglich festgehalten werden.
Die Kassenaufzeichnungen müssen grundsätzlich so beschaffen sein, dass der Soll - Bestand jederzeit mit dem Ist - Bestand der Geschäftskasse verglichen werden kann, dies ist die sog. Kassensturzfähigkeit.
Der Gesetzgeber selbst hat keine weiteren Vorschriften darüber erlassen, wie eine Kasse genau zu führen ist. Die zu Grunde liegenden Regeln sind durch Fachliteratur und Finanzrechtsprechung aus den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung abgeleitet worden.
Aus der Art der geführten Kassenbuchaufzeichnungen muss klar hervorgehen, dass der Unternehmer bei Kassenschluss einen Soll - / Ist – Vergleich durchgeführt hat. Es muss also zwingend täglich der Tagesendbestand durch Zählen ermittelt werden.
Bei einer Betriebsprüfung gibt es typische Beweisanzeichen, mit welchen die Prüfer die Ordnungsmäßigkeit der Kasse in Frage stellen wolle, um Umsatzzuschätzungen durchzuführen. Dazu zählen u.a. häufige Bareinlagen in die Kasse, um Kassenfehlbetrage auszugleichen.
Um solchen Gefahren vorzubeugen empfehlen wir grundsätzlich, täglich Soll- und Ist- Bestand abzugleichen. Der Soll – Bestand ist in der Kasse zu erfassen und anschließend der Differenzbetrag zwischen Soll- und Ist- Bestand ebenfalls anzuführen als zusätzliche Kassenausgabe bzw. Kasseneinnahme. Als Buchungstext schlagen wir hier z.B. Kassendifferenz / Zähldifferenz vor.
Viele Grüße aus Koblenz
Christian Freischlader
Hallo Herr Freischlader!
Ist es also o.k., Soll- und Ist-Bestand im Kassenbuch zu notieren und die Differenz dann auszugleichen? Sicher gibt es überall ein Kästchen für das "überschüssige" bzw. fehlende Geld.
Herzl. Grüße
Petra Boch
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