Ohme Anspruch auf rechtliche Verbindlichkeit würde ich davon ausgehen, dass auch diese Methode zulässig sein müsste.
Viele Wawi-Systeme bieten schließlich die Möglichkeit, nach Kassensturz einen Soll-/Ist-Abgleich direkt ins System einzugeben, noch bevor der eigentliche Abschluss gemacht wird.
Dies entspricht ja eigentlich Ihrer Vorgehensweise, auch wenn die Einzelschritte sich voeneinander unterscheiden.

Viele Grüße

TH