Hallo,

ich gehe im Juni in Elternzeit und habe nun die Möglichkeit, beim Versorgungswerk entweder den Mindestbetrag oder den halben Mindestbetrag einzuzahlen.
Oder aber ich stelle einen Antrag auf Freistellung und lasse mir bei der gesetzlichen Rentenversicherung Kindererziehungszeit anrechnen. Habe ich das richtig verstanden?
Und welche Möglichkeit ist jetzt die bessere?

Mit freundlichen Grüßen

Darja Motzke