hallo,
ich hoffe dass uns hier weiter geholfen werden kann.
Wir hatten eine Verordnung über Gabapentin 600mg 300 Stück! (also mit Ausrufezeichen).
Diese haben wir gemäß §6 des Rahmenvertrags nach §129 SGB V Absatz 2: "entspricht die nach Stückzahl verordnete Menge keiner im Handel befindlichen Packungsgröße, so sind nach wirtschaftlicher Auswahl... zulässige Packungsgröße... bis zur verordneten Menge abzugeben..." mit einer N3 +N2 Packung beliefert.
Die N2 wurde retaxiert mit der Begründung nach Absatz 3: "überschreitet die nach Stückzahl verordnete menge die größte für das FAM festgelegte Messzahl, ist nur die größte...Packung oder ein vielfaches...nicht mehr als verordnet abzugeben."
Unserem Einspruch mit dem Hinweis auf die ärztl. ausdrücklich gewünschte Menge
wurde mit einem Standartschreiben abgewiesen.
laut telefonischer Rücksprache mit meiner "lieblings" Abrechnungsstelle Interforum hätten wir nur 200 Stück, also n3 abgeben dürfen. von Ausrufezeichen als ausdrückliche Bestätigung der gewünschten menge hatte die "freundliche" Dame noch nix gehört (steht ja auch nirgends geschrieben ).
da wir leider nicht im BAV sind fehlen mir Details zu den Lieferverträgen , möglich das da genaueres zu so einem Fall geregelt ist.
Mit freundlichen (und verzweifelten) Grüßen André
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