Du musst zwei Dinge grundsätzlich unterscheiden:
1) Die Wochenarbeitszeit, nach der sich z.B. Über- oder Minusstunden berechnen (wenn Du in einer Woche mehr / weniger als 40 Stunden arbeitest)
2) Dein Gehalt, das in der Regel ein Monatsgehalt (für einen Kalendermonat) und unabhängig von den Arbeitsstunden immer gleich ist. Du bekommst laut BRTV im Februar (kürzester Monat) das Gleiche wie im Oktober (längster Monat).

Die genannten 173 h gelten nur, wenn im Arbeitsvertrag Dein Gehalt nach Stunden berechnet wurde. Das dürfte in der Regel nicht der Fall sein.

Wenn Du nach Tarif angestellt bist (ganz ehrlich; ich weiß nicht, wo Du arbeitest, aber für viele Landstriche Deutschlands muss man sagen: leider hast Du Dich sehr, sehr schlecht verkauft!), bestehe bitte auch auf die tarifliche Vergütung der Notdienste und lass Dich nicht mit ein paar Scheinen aus der schwarzen Kasse abspeisen....Es gibt Chefs, die zahlen die Vergütung aus dem Notdienstfond ungekürzt an die diensttuenden Approbierten aus.

Viel Glück,

Claus Rycken