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Thema: Gefahrstoffdatenblätter auch für Maßlösungen und Reagenzien

  1. #1
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    Gefahrstoffdatenblätter auch für Maßlösungen und Reagenzien

    Hallo Herr Bregulla,

    ich bin momentan dafür zuständig die Gefahrstoff-Sachen auf den neusten Stand zu bringen.
    Für die Arzneistoffe wie Salicylsäure, Erythromycin etc habe ich bereits Sicherheitsdatenblätter, die auf dem neusten Stand sind (mit alten und neuen Gefahrensymbolen, R, S, H und P Sätzen und so).

    Aber wie ist das eigentlich mit den ganzen Reagenzien, die man zum Prüfen braucht, z.B. die ganzen Maßlösungen oder die andern Sachen. Dafür existieren in der Apo auch keine alten Gefahrstoffblätter und meine Kollegin meinte, dafür braucht man auch keine, weil man diese Stoffe ja auch gar nicht an Kunden abgibt. Ist das richtig???

    ptasteffi

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Nein. Die Sicherheitsdatenblätter/Material Safety Data sheets (SDB/MSDS) diesen vor allem der Gefährdungsbeurteilung und der Information der Beschäftigten. Daher müssen diese Datenblätter in jeweils aktueller Form nach Gefahrstoffverordnung vorhanden sein - und zwar auch für den geamten DAB-Satz bzw. sonstige Chemikalien auch in Kleinmengen.

    Es bietet sich an, die SDB/MSDS der Standard-Chemikalien in elektronischer Form in der Apotheke zu haben. Entsprechende Programme werden auch jeweils aktualisiert.

    Für die individuellen Chemikalien muss man sich SDS/MSDS in aktueller Form besorgen. Der Inverkehrbringer (Händler) muss bei jeder Neulieferung ein entsprechendes Dokument liefern. Bei Bestandschemikalien muss die Apotheke diese SDS/MSDS selber aktuell besorgen.

    Sichere Informationsquellen sind die großen Händler bzw. Hersteller der Chemikalien (Merck, Aldrich, Sigma, Hedinger, vwr, etc.). Im Internet findet man leider große Mengen vollkommen veralteter Datenblätter.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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  3. #3
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    Guten Abend Hr. Bregulla,

    ich hab bisher im Internet mehr oder minder verzweifelt nach den Datenblättern für den Reagenziensatz gesucht. Auch der erste Anruf bei der Herstellerfirma des Satzes war erfolglos. Geben die Hersteller die Datenblätter nicht ohne weiteres raus? Oder ich muss noch hartnäckiger verhandeln ;-)

    Mit freundlichem Gruß
    K. Stock

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Die Sicherheitsdatenblätter sind eine Bringschuld des Inverkehrbringers gemäß VO EG 1907/2006, Artikel 31. Der Hersteller/Inverkehrbringer muss die aktuellen Datenblätter in der nach CLP-Verordnung gültigen Form zur Verfügung stellen.

    Ob die Datenblätter tatsächlich (noch) physisch zur Verfügung gestellt werden müssen, ist letztlich nicht geklärt. Daher wird häufig auf die Hopepage des Herstellers/Inverkehrbringers verwiesen, wo die SDB/MSDS vorhanden sind.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
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  5. #5
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    Und muss der Reagenziensatz auch komplett mit den neuen Gefahrensymbolen und H- und P-Sätzen beklebt sein?
    Bei uns in der Apo sind die nämlich gar nicht beklebt, außer mit dem Namen. Wir haben einen kompletten Satz aufkleber mit Gefahrstoffsymbolen rumfliegen, die man aufkleben könnte, da sind aber nur die alten Symbole und R- und S-Sätze drauf.

    Muss man die also komplett neu bekleben???
    Und wo kriegt man dann neue Aufkleber her??


    Steffi

  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Gefäße zu beschriften bzw. zu kennzeichnen.

    Die vollständige Kennzeichnung nach GHS ist möglich. Dazu bieten kommerzielle Anbieter komplette Aufklebersets an bzw. diese können EDV-technisch erstellt werden.

    Weiterhin sind - da die Gefäße des Reagentiensatzes nicht jedermann zugänglich sind - reduzierte Kennzeichnungen möglich. Das sind zunächst das Kennzeichnungskonzept der Bundesapothekerkammer, dass auch eine einfache Kennzeichnung für Schutzmaßnahmen mit Hilfe eines Farbkodes umfaßt, und das Konzept der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (Dachverband der Berufsgenossenschaften) DGUV.

    Die TRGS 201 vom Oktober 2011 gibt darüber hinaus Emfehlungen für die Kennzeichnung von Gefahrstoffen bei Tätigkeiten. Dazu sind dann (wiederum bei einem vereinfachten Kennzeichungskonzept) lediglich Stoffname und Gefahrenpiktogramm erforderlich. Diese Kennzeichnung entspricht den häufig anzutreffenden alten Kennzeichnungen mit Stoffname und altem Piktogramm. Nach dieser TRGS gibt es dann noch eine vollständige Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die zusätzlich das Signalwort sowie H-, P- und EUH-Sätze umfaßt.

    Damit sind 5 verschiedene Kennzeichnungsoptionen denkbar. Welche angewendet wird, liegt in der Verantwortung der Apotheke. Sinnvoll ist eine einheitliche Kennzeichnung, die dann neben den DAB-Reagentien auch sonstige Grundstoffe und Grundstoffgemische umfassen sollte.

    Zum anderen stellt sich bei Gefäßen, die nicht abgegeben werden, die grundsätzliche Frage nach einer zwingenden Kennzeichnung nach GHS. Zumindest bis 1.12.2012 sollte eine Beibehaltung der alten Kennzeichnung ohne Probleme möglich sein.

    Bei Abgabe an den Endverbraucher oder sonstige Kunden sind hingegen die Kennzeichnungsvorschriften zwingend anzuwenden.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Geändert von Dr. Detlev Bregulla (02.02.2012 um 06:52 Uhr)
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