Hallo zusammen,
bei Defekturen braucht es bisher nach herrschender Rechtsmeinung KEINE Packungsbeilage.
Beste Grüße
Hallo zusammen,
bei Defekturen braucht es bisher nach herrschender Rechtsmeinung KEINE Packungsbeilage.
Beste Grüße
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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