(falls das in dieses Thema nicht reinpasst, bitte verschieben!)
Hallo zusammen,
unsere Apotheke bekommt oft Rezepte mit "Tübinger Nasensalbe", sodass wir den Entschluss gefasst haben, direkt mehrere auf einmal herzustellen. Damit wären wir aber gesetztlich beim Thema Defektur/100er-Regel und müssen einiges beachten. Kennzeichnung nach AMG statt ApBetrO und Herstellungsprotokoll ist mir klar. Aber wie sieht es mit einer Packungsbeilage aus? In §11 AMG steht:
(1) Fertigarzneimittel, die Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 sind und die nicht zur klinischen Prüfung oder Rückstandsprüfung bestimmt oder nach § 21 Abs. 2 Nr. 1a 1b oder 6 von der Zulassungspflicht freigestellt sind, dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur mit einer Packungsbeilage in den Verkehr gebracht werden...
wenn ich richtig lese, ist §21 Abs. 2 Nr.1 aber leider nicht ausgeschlossen...
(2) Einer Zulassung bedarf es nicht für Arzneimittel, die
1.zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind und auf Grund nachweislich häufiger ärztlicher oder zahnärztlicher Verschreibung in den wesentlichen Herstellungsschritten in einer Apotheke in einer Menge bis zu hundert abgabefertigen Packungen an einem Tag im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs hergestellt werden und zur Abgabe im Rahmen der bestehenden Apothekenbetriebserlaubnis bestimmt sind,...
heißt also, ich muss eine Packungsbeilage erstellen??? das wäre aber sehr ärgerlich ;-)
gibts nen Ausweg?
VLG Christine
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