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ein Tag Urlaub für Umzug?
Sehr geehrter Herr Hassel,
mein Freund bekommt von seinem Arbeitgeber einen Tag Urlaub wegen Umzug.
Ich hab in meinem Vertrag (der nach Tarifvertrag ist) keinen solchen extra-Urlaubstag gefunden. gibts denn auch für Apotheker??
Alina
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Hallo Alina,
die "Sonderurlaubstage" sind genau im Bundesrahmentarifvertrag festgelegt (§10a). Dazu zählen die eigene Eheschließung, Eheschließung der Kinder oder Geschwister, Niederkunft der Ehefrau, Tod des Ehegatten, Lebenspartners, der Kinder, Eltern, Stief- oder Schwiegereltern, Beerdigun der o.g. Personen sowie der Großeltern. Hierfür darf ein Tag in Anspruch genommen werden. Pro Jahr dürfen zwei Tage unter Lohnfortzahlung in Anspruch genommen werden. Somit gibt es für den Umzug keinen "Extra-Urlaubstag". Also entweder einen normalen Urlaubstag "opfern" oder Dein Mann muss den Umzug alleine machen. ;-)
Im übrigen ist der Tarifvertrag mit 33 Urlaubtagen, bzw. 34 bei fünfjähriger Betriebszugehörigkeit, schon sehr fair (nach dem Bundesurlaubsgesetz sind es nämlich nur 24 bei einer 6-Tage-Woche).
Viele Grüße
Dana Schreiner
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