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Thema: Votrient 400 Mehrfach-VO - wieviel darf man abgeben?

  1. #1
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    Votrient 400 Mehrfach-VO - wieviel darf man abgeben?

    Tag zusammen!

    Bei uns gbs wegen folgendem Fall Differenzen in der Meinung, wie das zu handhaben sei, zw. mir, meiner Chefin und dem BAV:

    verordnet:

    2 x Votrient 400mg 60St N2 (120 Stück) ! (Anm: kostet im VK 4.589,88 ? pro Packung!)

    N1 24 − 36 // N2 54 − 66 // N3 86 − 90

    laut Rahmenvertrag §6 Abs2:
    Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel
    festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung auf-
    grund der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, je-
    doch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Pa-
    ckung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen
    Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.

    denke ich, dass ein Vielfaches von 90 Stück abgegeben werden darf/muss. (zB 3x60)
    Von Votrient ist aber nur 30 oder 60 St im Handel.

    Meine Chefin und auf Nachfrage beim BAV auch die dort zuständige Dame interpretieren den Paragraph so, dass ein Vielfaches der größten im Handel befindlichen Packung abgegeben werden darf, somit wäre 2 x 60 in Ordnung...


    Gibt es zu diesem Thema eine rechtsverbindliche Klärung?
    Denn offensichtlich kann man das unterschiedlich auslegen - und bei dem Preis kann das nach hinten losgehen....

    Hat jemand vielleicht von seinem Verband hierzu eine Auskunft, denn ich denke, dass auch die einzelnen Verbände unterschiedliche Auffassungen haben?


    So jetzt muss ich weiter arbeiten
    Grüße an alle Forumsmitglieder!
    Norbert

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Mayer,
    Zitat Zitat von Norbert Mayer Beitrag anzeigen

    Meine Chefin und auf Nachfrage beim BAV auch die dort zuständige Dame interpretieren den Paragraph so, dass ein Vielfaches der größten im Handel befindlichen Packung abgegeben werden darf, somit wäre 2 x 60 in Ordnung...
    Ich kann Ihnen hierzu erst einmal nur sagen, dass es bei uns ebenso gehandhabt wird: In Ihrem Beispiel enthält die größte Päckung N2, 60 Kaps und wird daher (mit entsprechendem Vermerk, wie z.B. "!") mehrfach werden.

    Ihr Verband hilft Ihnen im Falle einer Retax, daher kann ich nur raten, sich an das zu halten, was Ihnen Ihr Verband rät (egal was andere Verbände raten). Wenn Sie sich wasserdicht absichern wollen, halten Sie Rücksprache mit der GKV und dokumentieren Sie dies für sich.

    Ich bin gespannt, ob Frau Schröder Ihnen die gewünschte rechtserbindliche Erklärung liefern kann.

    Soweit mit besten Grüßen
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
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    Hallo,
    ich wäre da auch sehr vorsichtig und glaube nicht, daß hier die größte im Handel befindliche Packung ausschlaggebend ist. Gute Infos zu solchen Problemen finden sich im DAP - Deutsches Apotheken Portal. Aufpassen muß man immer bei Kombi von Stückzahlangabe und N-Größe. Habe aber grad keine Zeit, selbst genau nachzuschauen - deshalb: www.deutschesapothekenportal.de

    Grüße
    C. Wegener

  4. #4
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    Hallo!
    Auf der sicheren Seite wäre man, wenn man ein neues Rezept anfordern würde, auf dem dann 2 mal N2 steht - ohne Tablettenanzahl - ich bin auch eine fleißige Leserin des DAP- da sich dieser ganzen Packungsgrößen Wahnsinn nur auf Stückzahlverordnungen bezieht.
    Ist allerdings meistens leichter gesagt als getan - da solche Rezepte ja erfahrungsgemäß Freitag nachmittags oder Samstag " in der Apotheke auftauchen" und dann meistens von irgendwelchen Unikliniken. Deshalb würde ich gerne noch mal nachhaken bei der Bemerkung von Ihnen, Frau Noah, "Rücksprache mit der GKV zu halten". Meinen Sie, das hat Sinn? Also, eine schriftliche Bestätigung der Kostenübername wäre schön, aber stellen die Kassen so etwas für "Mehrfachverordnungen" aus?
    MIt kollegialen Grüßen
    Claudia Schmidt

  5. #5
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo zusammen,
    Zitat Zitat von Claudia Schmidt Beitrag anzeigen
    Meinen Sie, das hat Sinn?
    Ja, denn dann wüsste man, woran man bei der betreffenden GKV ist.
    Wenn Herr Mayer nicht gerade in einer Krebs-Schwerpunkt Apotheke arbeitet, wird dieses nur diesen einen Patienten betreffen und daher sollte sich dieser Fall evtl. klären lassen.

    Zitat Zitat von Claudia Schmidt Beitrag anzeigen
    Also, eine schriftliche Bestätigung der Kostenübername wäre schön, aber stellen die Kassen so etwas für "Mehrfachverordnungen" aus?
    Nein, ich denke nicht, dass Sie so etwas von irgendeiner GKV bekommen werden.
    Daher mein Rat (s.o.) ein solches Gespärch zu dokumentieren. "Am, um, mit Herr/Frau..."

    Zitat Zitat von Claudia Schmidt Beitrag anzeigen
    Auf der sicheren Seite wäre man, wenn man ein neues Rezept anfordern würde, auf dem dann 2 mal N2 steht - ohne Tablettenanzahl
    Auf der sicheren Seite wäre man hierbei leider auch nicht, aber.... da es sich hier um eine Gesetzeslücke handelt, haben Sie im Falle einer Retax bessere Karten.

    Beste Grüße und einen schönen 3. Advent
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,

    auch ich kann hier nur zum einen auf den Rahmenvertrag verweisenhttp://www.gkv-spitzenverband.de/med...schlag_130.pdf, in dem in §6 Absatz 3 steht:
    Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel
    festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.
    .
    Wenn nun der BAV dies so interpretiert, dass ein Vielfaches der im Handel befindlichen Packung abgegeben werden darf, würde ich mich daran orientieren. Die Packungsgrößenverordnung sieht aber für den Wirkstoff Pazopanib eine N3 von 86 - 90 Stück vor, welche es für die 400 mg nicht gibt.
    Insofern können sie eigentlich nie auf der sicheren Seite sein, außer sie klären den Einzelfall mit der Kasse und dokumentieren dies.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  7. #7
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    Habe gerade eben mit der Dak gesprochen. Die zuständige Frau meinte 2 Packungen N2 wären ok, da die Ärztin es mit Ausrufezeichen bagesegnet hat. Ich habe den Anruf und ihren Namen dokumentiert und wir warten ab

    Danke für die Mithilfe!

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