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Thema: Abgabe rx-AM; ausländisches Rezept

  1. #1
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    Abgabe rx-AM; ausländisches Rezept

    Hallo,

    im Script zum 3. Staatsexamen Recht (Folie 185; München Ende 2010) ist folgende Übungsfrage gestellt:
    Ein Kunde legt Ihnen ein Rezept aus der Türkei vor. Verordnet sind Diclofenac 100mg SUP 10Stck. Dürfen Sie es beliefern?

    Ich habe mir damals notiert, dass es ich nicht beliefern darf.
    Allerdings ist mir die Begründung nicht mehr schlüssig.
    - in D sind 100mg Diclofenac-Sup ebenfalls Rx
    - aber ich darf das Rezept nicht beliefern, da es nicht aus EWR+Schweiz stammt.

    Ist es tatsächlich so, dass man nur Rezepte aus EWR+EFTA/Schweiz beliefern darf?
    Wenn ja, wo genau finde ich denn den Gesetzestext dazu?

    Besten Dank!

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Schulz,
    vielleicht haben Sie sich schon gefragt, warum Sie noch keine Antwort auf die Frage erhalten haben: Momentan sind die Ravati Seminare im vollen Gange und Dr. Ravati wird sich selbstverständlich umgehen melden, sobald er die Zeit dazu findet.
    Er hat Sie nicht vergessen
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Idee Abgabe von rx-AM bei Verordnung ausländischer Ärzte

    Hallo Herr Schulz,

    sorry für die späte Antwort, aber ich war in den lezten Tagen etwas indisponiert...!

    Also: Tatsächlich haben Sie Recht! NUR gültige Rezepte von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten mi rx-AM dürfen gemäß VerschrV abgegeben werden.
    Wer aber sind rechtsgültige Ärzte..?
    Um diese Frage zu beantworten, muss man (leider in das Ärzterecht gehen) die Bundesärzteordnung heranziehen. Die Bestimmungen sind sehr ähnlich denen der (im Seminar erklärten) Bundesapothekerordnung.

    Hiernach gibt es (auch) 3 Möglichkeiten in Deutschland als anerkannter Arzt zu gelten.
    1. mit Approbation gemäß § 3
    2. mit erlaubnis nach § 10
    3. als Dienstlestungserbringer nach § 10b
    http://www.gesetze-im-internet.de/b_...018570961.html

    Für die Praxis:

    a) Kommt ein Rezept von einer in D anerkannten ärztlichen Einrichtung, dann können Sie davon ausgehen, dass i.d.R. eine Approbation oder eine Erlaubnis für die ärztliche Tätigkeit vorliegt (auch dann wenn Sie z.B. wissen, dass der Arzt z.B. russischer oder iranischer Staatsbürger ist). In berechtigten Zweifelsfällen könnte man noch einen Arztausweis anfordern oder die Ärztekammer kontaktieren.

    b) kommt ein Rezept direkt aus dem Ausland, dann müssen Sie prüfen ob es sich um einen der 30 EWR-Staaten oder die Schweiz handelt --> anerkannt
    oder ob das Rezept aus einem Drittstaat kommt --> NICHT anerkannt

    Mit besten Grüßen

    Dr. Alexander Ravati
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  4. #4
    Premium-User
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    Moin Moin,
    ich hatte oft schon Rezepte mit Hieroglyphen drauf und hab dann immer die Kollegin gefragt, ob wir es geliefern können.
    Was genau sind denn die EWR Staaten? Ich hab's nicht gewusst und gegooglet. Wer es wusste, sieht über diesen Beitrag hinweg, die anderen freuen sich vielleicht darüber. Die EWR Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum) sind:
    Belgien ,Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein,
    Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien
    Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

    Martina Rude
    PTA

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