Hallo,

im Script zum 3. Staatsexamen Recht (Folie 185; München Ende 2010) ist folgende Übungsfrage gestellt:
Ein Kunde legt Ihnen ein Rezept aus der Türkei vor. Verordnet sind Diclofenac 100mg SUP 10Stck. Dürfen Sie es beliefern?

Ich habe mir damals notiert, dass es ich nicht beliefern darf.
Allerdings ist mir die Begründung nicht mehr schlüssig.
- in D sind 100mg Diclofenac-Sup ebenfalls Rx
- aber ich darf das Rezept nicht beliefern, da es nicht aus EWR+Schweiz stammt.

Ist es tatsächlich so, dass man nur Rezepte aus EWR+EFTA/Schweiz beliefern darf?
Wenn ja, wo genau finde ich denn den Gesetzestext dazu?

Besten Dank!