Maike Noah, Apothekerin
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Das meiste hierzu wurde schon sehr treffend. Erklärt :-)
Bliebe noch zu erwähnen, dass die Lagerung angebrochener Morphin-Amullen im Tresor BtM-rechtlich absulut nicht zu beanstanden ist!!
Heir stellt sich alleine die Frage, ob fachlich gesehen eine ordnungsgemäße Lagerung (qualität) möglich ist...
Beste Grüße
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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Hallo,
habe ich das also richtig verstanden, dass die Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten vom BfArM keinen Gesetzescharakter haben, sondern mehr Lagerempfehlungen darstellen?
Vielen Dank und beste Grüße
Hallo Frau Steigenberger.
Ganz genau! Hier der Link zu den Richtlinien vom BfArM.
http://www.bfarm.de/SharedDocs/Downl...cationFile&v=3
Im BtMG steht in § 15, dass BtM gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern sind gemäß den Richtlinien des BfArM. Das akzeptieren auch die meisten Überwachungsbehörden, obwohl das BfArM hier nicht die Rechtshoheit ist sondern eben die zuständige Überwachungsbehörde.
Beste Grüße.
Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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Hallo,
ich möchte meine Frage an dieses Thema mal anschließen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Lagerung von BtMs im Kommissionierautomaten ein ähnlicher Sachverhalt?!
[Abgeschlossen und vor unbefugter Entnahme gesichert sind sie ja]
Aber es verstößt gegen das BtMG, da sie nicht "gesondert" aufbewahrt werden.
In wie weit ist dieser Verstoß relevant?
Überwachungsbehörden akzeptieren die Lagerung ja scheinbar meist trotzdem?!
Hallo,
in § 15 „Sicherungsmaßnahmen“ des BtMG heißt es, dass BtM gesondert aufzubewahren UND gegen unbefugte Entnahme zu sichern sind. Nach dem Gesetz müssen also beide Bedingungen erfüllt sein!
Kommissionierer erfüllen NICHT die Richtlinien des BfArM / BOPST.
ABER: das BfArM ist nicht die Rechtshoheit sondern die Landesbehörde bzw. ihre zuständige Behörde. Wenn IHNEN das explizit erlaubt worden ist, dann ok. Sie können sich aber nicht darauf berufen, dass es (offensichtlich?) einige Überwachungsbehörden erlauben. Ich kenne das hier aus NRW nicht, dort wird die Lagerung im Kommissionierer streng untersagt! Hier liegt ein Verstoß gegen das BtMG vor und gegen die BtM Vorschriften zu verstoßen halte ich für sehr kritisch!
Beste Grüße.
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