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Thema: BtM-Lagerung

  1. #1
    Premium-User Avatar von Alina Schmidt
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    BtM-Lagerung

    Hallo!
    Ich bin seit einiger Zeit in einer Apotheke Pharmaziepraktikantin, die auch Altenheime beliefert. Dort werden in regelmäßigen Abständen Begehungen gemacht, um die Bestände und Lagerung etc der Arzneimittel zu überprüfen. Dort kam bei der letzten Begehung, an der ich auch teilnehmen durfte, folgende Frage auf: Darf man Morphin Ampullen, wovon morgens und abends eine halbe verabreicht wird (die Hälfte also immer in der Spritze verbleibt) bei den unangebrochenen Ampullen in einem Tresor lagern?

    Wäre super, wenn mir jemand darüber Auskunft geben könnte

    Alina Schmidt

  2. #2
    Premium-User
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    Hallo,

    ich denke, es gibt nur drei Möglichkeiten: am einfachsten und sinnvollsten wäre es, wenn ein solcher Anbruch überhaupt nicht entstünde (mal abgesehen von der Hygiene); zweitens: die Lagerung im Tresor setzt voraus, daß das Arzneimittel eindeutig dem Patienten zugeordnet ist und die Ampulle / Spritze eindeutig beschriftet ist; im Abgabebuch würde ich die Erstentnahme morgens dokumentieren und vermerken, daß der Anbruch zwischengelagert wird - Entfernung des Eintrags nach zweiter Applikation; drittens: eine Lagerung irgendwo unverschlossen ist m. E. völlig unmöglich - BTM müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt und deshalb verschlossen gelagert werden.

    Aber ich würde darauf hinwirken, daß Anbrüche nicht entstehen, v. a. auch aus hygienischen Gründen...

    Viel Erfolg beim Überzeugen!

    Fullenixe

  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Anmerkung mod:
    Thema in Unterforum "Pharmazeutisches Recht" verschoben.
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #4
    Premium-User Avatar von pharmiprakt
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    Gibt es nicht die Möglichkeit einer anderen Wirkstärke oder einer anderen Menge pro Ampulle ? Und wäre für eine Schmerztherapie nicht ein Controller-Opioid z.B. als TTS sinnvoller ???

    Aus Sicht des BtM-Recht stimme ich fullenixe zu, dass eine allen zugängliche Lagerung nicht in Frage kommt !

    Beste Grüße

  5. #5
    Premium-User Avatar von pharmiprakt
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    Übrigens ein weiteres Problem bei der BtM-Lagerung ergibt sich bald an anderer Stelle:

    Sativex muss kühl gelagert werden - und wer von uns hat schon einen Kühlschrank in seinem BtM-Schrank ???

    Oder sind Ihnen Ausnahmeregelungen für BtMs mit speziellen Anforderungen bekannt (Anbruch, Kühlkette o.ä.) ?

  6. #6
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo pharmiprakt,
    ganz genau, das ist tatsächlich ein Problem.
    Zitat Zitat von pharmiprakt Beitrag anzeigen
    Oder sind Ihnen Ausnahmeregelungen für BtMs mit speziellen Anforderungen bekannt (Anbruch, Kühlkette o.ä.) ?
    Es gibt keine Ausnahmeregelungen und daher stellt dies auch für den GH ein Problem dar, siehe folgenden Artikel:
    http://www.apotheke-adhoc.de/nachric...cheuen-sativex

    Beste Grüße soweit
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  7. #7
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    Hallo, zusammen,

    soweit mir bekannt ist, akzeptiert der RP die Lagerung in einem verschließbaren (und bei Lagerung von Sativex auch tatsächlich verschlossenen!!) Kühlschrank - aber es wird wohl die Ausnahme bleiben...

    L. G.
    Fullenixe

  8. #8
    Premium-User Avatar von pharmiprakt
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    sehr interessanter Link Fr. Noah.
    Finde ich ja toll wie der Großhandel mit Herausforderungen umgeht... das sollte mal eine Apotheke so handhaben

  9. #9
    Premium-User Avatar von Barbara Fockenberg
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    Guten Abend zusammen,
    wir hatten auch schon ein Sativex da. (Netterweise geliefert von einem "fremden" Großhandel, da unsere beiden Großhändler Sativex nicht führen) Wir werden demnächst die Amtsapothekerin mal fragen, wie sie die Handhabung gerne sähe. Wir hatten es im Kühlschrank eingeschlossen, es wurde aber auch nach wenigen Stunden abgeholt. Um für nächstes Mal Sicherheit zu haben, werden wir die Amtsapothekerin aber noch kontaktieren. Aber mehr als ein abschließbarer Kühlschrank wäre meiner Meinung nach auch etwas viel verlangt, für EIN Arzneimittel, dass alle Jubeljahre mal vorkommt.
    Wenn ich eine Antwort von der Amtsapothekerin habe, melde ich mich nochmal.
    Beste Grüße,
    Barbara Fockenberg

  10. #10
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    HAllo zusammen,

    gemäß BtM-Gesetz ist gegen einen abschließbaren Kühlschrank absolut nichts einzuwenden! Die Richtlinien, die Sie auf der Website des BfArM zur Lagerung von BtM in TResoren, Schränken und Räumen finden stammen vor der ZEit des Sativex und sind auf nicht zwingend rechtsverbindlich!

    Beste Grüße

    Alexander Ravati
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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