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Thema: Bundesrahmentarifvertrag §18 Sonderzahlung

  1. #1
    Premium-User
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    Bundesrahmentarifvertrag §18 Sonderzahlung

    Hallo,
    ich habe eine Frage zu §18 des Bundesrahmentarifvertrags für Apothekenmitarbeiter:
    "Jeder Mitarbeiter erhält jährlich eine Sonderzahlung in Höhe von 100 % seines tariflichen Monatsverdienstes. Bei Änderungen der Gehaltshöhe im Laufe des Kalenderjahres ist der tarifliche Jahresdurchschnitt zugrunde zu legen. Das gilt nicht für Änderungen durch Neufestsetzung des Tarifgehaltes oder Einstufung in eine andere Berufsjahrgruppe.
    Für Pharmazeuten im Praktikum errechnet sich die Sonderzahlung aus dem Durchschnitt der während des Ausbildungsverhältnisses tariflich vorgesehenen Ausbildungsvergütung."

    Gilt das für jeden PiP oder muss man dafür ADEXA beigetreten sein?
    Wenn das prakt. Jahr im Nov.2010 begonnen hat und Okt. 2011 enden wird, macht man den Zeitpunkt der Auszahlung vermutlich mit dem Chef direkt aus?
    Hat dazu jemand Erfahrungen?

    Vielen Dank
    Christine Mann

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo Frau Mann,

    ich fange mal mit der Frage an, ob man in der ADEXA sein muss, um eine Sonderzahlung nach §18 BRTV zu erhalten: Nicht unbedingt. Wenn arbeitsvertraglich eine Bezugnahme auf den BRTV erfolgt ist ("Im Übrigen gelten die Regelungen des BRTV in ihrer jeweils gültigen Fassung" o.ä.), dann entsteht ein Anspruch auf die Sonderzahlung. Wenn nichts ausdrücklich geregelt wurde, kann man einen Anspruch eventuell aus betrieblicher Übung oder dem Gleichbehandlungsgrundsatz geltend machen.

    Die Sonderzahlung ist technisch ein 13. Gehalt, so dass es nicht darauf ankommt, ob man im Auszahlungsmonat November noch beschäftigt ist. Man kann bei einem Austritt vor November ein anteiliges 13.Gehalt (Zwölftelungsprinzip) fordern, welches auf der letzten Gehaltsabrechnung mit abgerechnet wird.

    Für PIPler ist eine Sonderregelung in §18 Abs.1 BRTV vorgesehen, gezahlt wird hier der durchschnittliche Monatsverdienst, nicht das Tarifgehalt in der aktuellen Höhe.

    Ich hoffe, ich habe damit Ihre Fragen beantwortet, zu §18 BRTV könnte man sprichwörtlich Bände schreiben. In der Praxis gibt es hier sehr viele Fragen.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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  3. #3
    Premium-User
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    Vielen Dank Herr Hassel für diese schnelle und umfassende Antwort.
    Ich habe folgenden Vertrag: http://www.bphd.de/fileadmin/bphd/do...PJ-Vertrag.pdf

    Darin steht, dass für alle nicht getroffene Vereinbarungen (über ein 13. Gehalt steht nichts im Vertrag selbst) der BRTV gilt. Das ist ja schon mal gut für mich
    Das heißt dann also, dass mir diese Sonderzahlung zusteht, jippie!!

    Somit kann ich allen PiP diesen oben per link angezeigten Vertrag nur empfehlen!!!!

    Chrissi Mann
    PiP

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