Hallo,
ich habe eine Frage zu §18 des Bundesrahmentarifvertrags für Apothekenmitarbeiter:
"Jeder Mitarbeiter erhält jährlich eine Sonderzahlung in Höhe von 100 % seines tariflichen Monatsverdienstes. Bei Änderungen der Gehaltshöhe im Laufe des Kalenderjahres ist der tarifliche Jahresdurchschnitt zugrunde zu legen. Das gilt nicht für Änderungen durch Neufestsetzung des Tarifgehaltes oder Einstufung in eine andere Berufsjahrgruppe.
Für Pharmazeuten im Praktikum errechnet sich die Sonderzahlung aus dem Durchschnitt der während des Ausbildungsverhältnisses tariflich vorgesehenen Ausbildungsvergütung."
Gilt das für jeden PiP oder muss man dafür ADEXA beigetreten sein?
Wenn das prakt. Jahr im Nov.2010 begonnen hat und Okt. 2011 enden wird, macht man den Zeitpunkt der Auszahlung vermutlich mit dem Chef direkt aus?
Hat dazu jemand Erfahrungen?
Vielen Dank
Christine Mann
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