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Thema: Approbation als Apothekerin

  1. #1
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    Approbation als Apothekerin

    Hallo Herr Peters,

    ich stehe kurz vor dem 3.Staatsexamen und danach werde ich bei der Bezirksregierung die Approbation als Apothekerin beantragen. Mir ist bekannt, dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit brauche um eine Approbation zu bekommen. Zur Zeit habe ich meine marokkanische Staatsangehörigkeit. Kurz zu meiner Person: Ich bin mit 6 Jahren hier nach Deutschland gekommen und habe das komplette Schulsystem hier in Deutschland gemacht. Meine Frage ist, ob ich ein Recht auf die Approbation habe obwohl ich zurzeit noch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit habe?
    Ich habe mal gehört, dass man auch dann eine Approbation bekommt, wenn man in Deutschland sozusagen in 2. Generation hier lebt und mindestens 7 Jahre hier die Schule besucht hat. Ich wollte sie Fragen, ob das auch stimmt?

    liebe grüße Finabel

  2. #2
    Premium-User Avatar von Barbara Fockenberg
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    Guten Abend Finabel,
    ich habe vor wenigen Jahren noch für's Examen gelernt, dass man als nicht-EU-Ausländer zwar keine Approbation bekommen kann, aber sehr wohl eine Berufserlaubnis. Frag mal bei der Kammer nach; die sollten es wissen! ;-)
    Liebe Grüße,
    Barbara Fockenberg

  3. #3
    Premium-User Avatar von Dr. Alexander Peters
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    Sehr geehrte Finabel,

    Frau Fockenberg hat gut für Ihr Examen gelernt und stellt sich die derzeit noch geltende Rechtslage dar. Es ist noch zu ergänzen, dass die Berufserlaubnis nur für das jeweilige Bundesland gilt, für das sie bzw. in dem sie beantragt wurde. Es ist aber Licht am Ende eines Tunnels in Sicht: Das sog- Gleichstellungsgesetz ist bereits verabschiedet und muss nur noch veröffentlicht werden. Bis dahin wird es voraussichtlich nicht mehr lange dauern. Dann können auch Sie als Nicht-EUlerin die deutsche Approbation erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Th. Alexander Peters

  4. #4
    Premium-User Avatar von Barbara Fockenberg
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    Guten Abend zusammen,

    das mit dem Gleichstellungsgesetz hört sich ja gut an! Mein Vorgänger in einer PJ-Apotheke (Perser) hatte es nicht leicht nach dem PJ: er bekam keine Stelle, weil er keine Approbation bzw. Berufserlaubnis vorweisen konnte, und die Berufserlaubnis wurde nicht erteilt, weil er keinen Arbeitsvertrag hatte Hat aber nach einigen Wochen Suche nach einer Apotheke mit verständnisvollem Chef und viiiiieeeelen Telfonaten noch geklappt. Der hätte sich über ein Gleichstellungsgesetz bestimmt gefreut!

    Beste Grüße,
    Barbara Fockenberg

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