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Thema: Import, Original, aut idem, Rabattarznei - was denn nun? :-)

  1. #11
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Homann,

    noch einmal: Es gibt in diesem Beispiel keine Rechtsgrundlage für ein Kreuz!!!

    Was ist also bei namentlicher Orignialverordnung, in ihrem Beispiel Lilly:
    Sie können -aus Sicht der GKV- selbstverständlich auch einen günstigeren Import abgeben. ACHTUNG: Ist das Original Rabattpartner der GKV, dann muss auch tatsächlich das Original abgegeben werden!!!

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  2. #12
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    Vielen Dank für die Antwort.

    Das ganze entspricht ja dem Beispiel 2.

    D.h. aus Sicht der GKV kann es zu Retaxierungen kommen, wenn zwar Kreuz gesetzt und Original verordnet, jedoch diese kein Rabattpartner + günstigere Importe nach 15/15 verfügbar.

    Nun war bei Bsp. 2 aber folgende Aussage: " ... Soll explizit nur das Original abgegeben werdem, so muss der Arzt das in Worten auf dem Rezept vermerken! ..." Was genau heißt das für mich? Ich hatte in meinem ersten Post gefragt ob die Orginalfirma + der Zusatz "Original" nicht aussreichend sind? Was sollte also Grundlage sein um in diesem Fall tatsächlich (abgesehn von Rabattpartnern) das Original abzugeben?
    Geändert von Katharina Homann (14.02.2012 um 09:47 Uhr)

  3. #13
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Morgen Frau Homann,
    Zitat Zitat von Katharina Homann Beitrag anzeigen
    D.h. aus Sicht der GKV kann es zu Retaxierungen kommen, wenn zwar Kreuz gesetzt und Original verordnet, jedoch diese kein Rabattpartner + günstigere Importe nach 15/15 verfügbar.
    Leider falsch bzw zum Glück falsch Es kann NICHT retaxiert werden, wenn es einen günstigeren oder gar 15/15 Import gibt, wenn das Original namentlich verordnet ist.
    -> Was Sie meinen könnten ist die Quote! Das hat aber nichts mit Retaxationen zu tun.

    Falls die GKV dennoch retaxiert, entbehrt das jeder Rechtsgrundlage.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #14
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Frau Noah,

    ich habe öffters Reszepte, über z.B. Symbicort Reimport. Gehe ich richtig in der Annahme, daß "Reimport" keine Relevanz hat, wenn dort "kein Reimport" stünde, aber schon?

    Danke im Voraus,
    C. Stackmann

  5. #15
    Premium-User Avatar von dude
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    wenn der arzt einen import aufschreibt, muss auf jeden fall versucht werden einer abzugeben, sonst gibts evtl am quartalsende probleme die importquote zu erfüllen.
    wenn der arzt keinen reimport aufschreibt muss das original abgegeben werden, die importquote wird nicht belastet

  6. #16
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo zusammen,
    Zitat Zitat von Christoph Stackmann Beitrag anzeigen
    Gehe ich richtig in der Annahme, daß "Reimport" keine Relevanz hat
    Das hat sehr wohl Relevanz (s. nachfolgende Erläuterung)

    Zitat Zitat von dude Beitrag anzeigen
    wenn der arzt einen import aufschreibt, muss auf jeden fall versucht werden einer abzugeben, sonst gibts evtl am quartalsende probleme die importquote zu erfüllen.
    Abgesehen von der Importquote sind auch hier Retaxierungen möglich. Wird ein Import namentlich genannt (und es besteht kein Rabattvertrag mit dem Original [=wichtige Voraussetzung!] muss der verordnete Import abgegeben werden [Ausnahme: Sie haben begründete pharmazeutische Bedenken, Aukutversorgung...]. Ist dieser nicht lieferbar, sollten Sie einen anderen günstigen Import abgeben. Ist gar kein Import lieferbar: Abgabe des Originals mit Sonder-PZN und handschriftlicher Begründung.

    Zitat Zitat von dude Beitrag anzeigen
    wenn der arzt keinen reimport aufschreibt muss das original abgegeben werden, die importquote wird nicht belastet
    Auch hier vorsichtig sein, wenn man keine Retax riskieren will. Wenn keine Firma -also auch nicht der Originalhersteller- namentlich genannt wird, dann geht die GKV von einer produktneutralen Verordnung aus. Auch hier sollte versucht werden, einen preiswerten Import abzugeben.
    Um vollends Verwirrung zu stiften: Achutung, manchmal ist das Original günstiger als die Importe!

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  7. #17
    Premium-User Avatar von dude
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    Zitat Zitat von Maike Noah Beitrag anzeigen
    Auch hier vorsichtig sein, wenn man keine Retax riskieren will. Wenn keine Firma -also auch nicht der Originalhersteller- namentlich genannt wird, dann geht die GKV von einer produktneutralen Verordnung aus. Auch hier sollte versucht werden, einen preiswerten Import abzugeben.
    Nein ich meinte, wenn der Arzt den Vermerk "keinen Import" auf das Rezept wörtlich so draufschreibt (so war es gemeint), muss das Original abgegeben werden und die Importquote wird nicht belastet.

  8. #18
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo dude,
    ah verstehe. Der Rahmenvertrag sagt hierzu folgendes:
    (3) Die Partner des Rahmenvertrages vereinbaren eine Importquote. Die Importquote bezeichnet
    den prozentualen Umsatzanteil abzugebender importierter Arzneimittel am Fertigarzneimittel-
    Umsatz der Apotheke mit der kostenpflichtigen Krankenkasse und wird auf 5 Prozent festgelegt.
    Mit den abgegebenen importierten Arzneimitteln hat die Apotheke eine Wirtschaftlichkeitsreserve in Höhe von 10 Prozent des mit der Importquote nach Satz 1 festgelegten Umsatzes zu erzielen. Wenn zu dem Fertigarzneimittel (Bezugsarzneimittel) zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung vom pharmazeutischen Unternehmer kein importiertes Arzneimittel geliefert werden konnte, wird das deutsche Referenzprodukt (Bezugsarzneimittel) bei der Ermittlung des Fertigarzneimittelumsatzes nach Satz 2 und des Anteils importfähiger Arzneimittel nach Absatz 5 nicht berücksichtigt; für die Nachweisführung bei Nichtverfügbarkeit gelten § 4 Absatz 2 Sätze 2 bis 4 entsprechend. 5 Abgegebene rabattbegünstigte Arzneimittel werden bei der Ermittlung des Fertigarzneimittelumsatzes ebenfalls nicht berücksichtigt.
    Ich würde also sagen, dass es somit nicht aus der Quote fällt (außer, wenn auch wirklich kein Import lieferbar ist). Frau Schröder kann ihnen Anfang nächster Woche genaueres sagen.

    Viele Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  9. #19
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,

    ich stimme hier mit Frau Noah überein. Nur wenn kein importiertes Arneimittel geliefert weren kann, fällt die Abgabe aus der Quote. Ansonsten darf auch bei dem Vermerk "kein Import" die Abgabe in die Ermittlung der Quote einbezogen werden.

    Gruß
    Elke Schröder
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