Hallo Zusammen!
In der Praxis sehe ich immer wieder Abgabefehler und Unsicherheiten bei Arzneimitteln, die als Import verfügbar sind. Deshalb möchte ich hier einmal alle möglichen Fälle durchleuchten/diskutieren. Ich bitte um Korrektur, Kritik und Anregung:
1) Cymbalta 30mg, Lilly, N3
Original kann abgegeben werden. Sind Importe verfügbar nach der 15?/% Regel, muss Import abgegeben werden, bzw. wird dies mißachtet, wirkt sich das negativ auf die Importquote aus. Importquote wird vierteljährlich pro Krankenkasse berechnet und beträgt 5%.
Gäbe es ein Rabattarzneimittel, wäre dieses vorzuziehen. Rabattvertrag vor Import.
2) XX Cymbalta 30mg, Lilly, N3 (aut idem Kreuz)
ein häufig gemachter Fehler! Es gilt also das Gleiche, wie bei 1. Das aut idem Kreuz berechtigt NICHT zum mißachten der Importregeln! Soll explizit nur das Original abgegeben werdem, so muss der Arzt das in Worten auf dem Rezept vermerken! Zur Erklärung: der Import hat die gleiche Zulassungsnummer wie das Original, demnach handelt es sich de facto um das Gleiche Arzneimittel. Das aut idem Kreuz verbietet die Abgabe eines Arzneimittels mit anderen Zulassungsnummer (aut idem = "oder Gleiches") - gäbe es also ein Rabattarzneimittel, es dürfte hier nicht abgegeben werden.
3) Cymbalta 30mg, N3
hier gilt das Gleiche wie bei 1
4) XX Cymbalta 30mg , N3 (aut idem Kreuz)
hier gilt das Gleiche wie bei 2. Keine Angabe von Firma, das berechtigt sowieso nicht zur Abgabe jeder beliebigen Wunschfirma
5) Cymbalta 30mg, Eurim
Es muss die Firma Eurim, also ein Import, abgegeben werden. Alternativ ein anderer (günstiger) Import. Ist keiner verfügbar, muss (!) die Abgabe des Originals mit der entsprechenden SonderPZN gekennzeichnet werden, sonst droht berechtigt Retaxgefahr!
Gäbe es ein Rabattarzneimittel, wäre dieses vorzuziehen. Rabattvertrag vor Import.
6) XX Cymbalta 30mg, Eurim, N3 (aut idem kreuz)
Hier gilt das Gleiche, wie bei 5. Gäbe es ein Rabattarzneimittel, müßte dies auf Grund des aut idem Ausschlusses allerdings nicht abgegeben werden.
Besonders interessant wird es, wenn die Krankenkasse einen Rabattvertrag mit dem Originalhersteller Lilly hat. In diesem Fall würde ich das Rabatterzneimittel, das Original von Lilly, abgegen. Da sich der aut idem Ausschluß auf die Zulassung bezieht wird bei Abgabe des Originals also die gleiche Zulassungsnummer (das gleiche Arzneimittel) wie ein Import abgegeben.
... ich hoffe ich habe an Alles gedacht! :-)
Um den Artikel nicht zu sprengen, bin ich bewußt nicht genaur auf die Importquote, die 15?/% Regel oder Packungsgrößen eingegangen.
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