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Thema: Import, Original, aut idem, Rabattarznei - was denn nun? :-)

  1. #1
    Premium-User Avatar von Sebastian Wolff
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    Import, Original, aut idem, Rabattarznei - was denn nun? :-)

    Hallo Zusammen!

    In der Praxis sehe ich immer wieder Abgabefehler und Unsicherheiten bei Arzneimitteln, die als Import verfügbar sind. Deshalb möchte ich hier einmal alle möglichen Fälle durchleuchten/diskutieren. Ich bitte um Korrektur, Kritik und Anregung:


    1) Cymbalta 30mg, Lilly, N3

    Original kann abgegeben werden. Sind Importe verfügbar nach der 15?/% Regel, muss Import abgegeben werden, bzw. wird dies mißachtet, wirkt sich das negativ auf die Importquote aus. Importquote wird vierteljährlich pro Krankenkasse berechnet und beträgt 5%.
    Gäbe es ein Rabattarzneimittel, wäre dieses vorzuziehen. Rabattvertrag vor Import.


    2) XX Cymbalta 30mg, Lilly, N3 (aut idem Kreuz)

    ein häufig gemachter Fehler! Es gilt also das Gleiche, wie bei 1. Das aut idem Kreuz berechtigt NICHT zum mißachten der Importregeln! Soll explizit nur das Original abgegeben werdem, so muss der Arzt das in Worten auf dem Rezept vermerken! Zur Erklärung: der Import hat die gleiche Zulassungsnummer wie das Original, demnach handelt es sich de facto um das Gleiche Arzneimittel. Das aut idem Kreuz verbietet die Abgabe eines Arzneimittels mit anderen Zulassungsnummer (aut idem = "oder Gleiches") - gäbe es also ein Rabattarzneimittel, es dürfte hier nicht abgegeben werden.


    3) Cymbalta 30mg, N3

    hier gilt das Gleiche wie bei 1


    4) XX Cymbalta 30mg , N3 (aut idem Kreuz)

    hier gilt das Gleiche wie bei 2. Keine Angabe von Firma, das berechtigt sowieso nicht zur Abgabe jeder beliebigen Wunschfirma


    5) Cymbalta 30mg, Eurim

    Es muss die Firma Eurim, also ein Import, abgegeben werden. Alternativ ein anderer (günstiger) Import. Ist keiner verfügbar, muss (!) die Abgabe des Originals mit der entsprechenden SonderPZN gekennzeichnet werden, sonst droht berechtigt Retaxgefahr!
    Gäbe es ein Rabattarzneimittel, wäre dieses vorzuziehen. Rabattvertrag vor Import.


    6) XX Cymbalta 30mg, Eurim, N3 (aut idem kreuz)

    Hier gilt das Gleiche, wie bei 5. Gäbe es ein Rabattarzneimittel, müßte dies auf Grund des aut idem Ausschlusses allerdings nicht abgegeben werden.
    Besonders interessant wird es, wenn die Krankenkasse einen Rabattvertrag mit dem Originalhersteller Lilly hat. In diesem Fall würde ich das Rabatterzneimittel, das Original von Lilly, abgegen. Da sich der aut idem Ausschluß auf die Zulassung bezieht wird bei Abgabe des Originals also die gleiche Zulassungsnummer (das gleiche Arzneimittel) wie ein Import abgegeben.



    ... ich hoffe ich habe an Alles gedacht! :-)

    Um den Artikel nicht zu sprengen, bin ich bewußt nicht genaur auf die Importquote, die 15?/% Regel oder Packungsgrößen eingegangen.

  2. #2
    Premium-User Avatar von Stefanie Hitrov
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    Hallo!

    Fall 6) würde ich gern weiter denken:
    Cymbalta 30mg N3 von Eurim mit Aut idem Kreuz

    gesetzt den Fall Eurim sei nicht lieferbar.

    1) Abgabe eines anderen Imports, der günstiger ist als Eurim wäre möglich ohne gegenzeichnen, aber nach Einholen des Einverständnisses des Arztes
    2)Nur Importe lieferbar, die teurer sind als Eurim oder nur Original lieferbar.
    Aufdrucken der Sonder PZN und das Rezept vom Arzt gegenzeichnen lassen, oder? immerhin wurde etwas teureres abgegeben als verordnet war. Das ist meines Wissens besonders bei den BKKs erforderlich.

    Stimmen Sie soweit zu?

  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Morgen,
    Zitat Zitat von Stefanie Hitrov Beitrag anzeigen
    Fall 6) würde ich gern weiter denken:
    Cymbalta 30mg N3 von Eurim mit Aut idem Kreuz
    Wie bereits richtig angesprochen wurde, gibt es hier keine Möglichkeit eines aut idem Kreuzes, um einen bestimmten Import festzulegen (es ist rein formal gar nicht möglich bei der Importfirma eurim ein Kreuz zu setzen oder auch bei einer anderen Importfirma).

    Zitat Zitat von Stefanie Hitrov Beitrag anzeigen
    1) Abgabe eines anderen Imports, der günstiger ist als Eurim wäre möglich ohne gegenzeichnen, aber nach Einholen des Einverständnisses des Arztes
    Hier sind keine SonderPZN, kein Gegenzeichnen und auch kein Einverständnis des Arztes nötig, wenn der abgegebene Import tatsächlich günstiger als der verordnete ist (und das ist leider schwer zu erkennen, wenn Sie nur VK vergleichen können).

    Zitat Zitat von Stefanie Hitrov Beitrag anzeigen
    2)Nur Importe lieferbar, die teurer sind als Eurim oder nur Original lieferbar.
    Aufdrucken der Sonder PZN und das Rezept vom Arzt gegenzeichnen lassen, oder? immerhin wurde etwas teureres abgegeben als verordnet war.
    Um ganz sicher zu gehen, kann man den Arzt bitten, gegenzuzeichnen (verscherzt es sich aber sicher bald mit der Praxis, falls solche Rezepte mehrmals täglich vorkommen).

    Rein rechtlich funktioniert die Abgabe so: Vom verordneten Import aus wirtschaftlich hocharbeiten zum teureren aber preiswertesten, was lieferbar ist (also erst alle anderen Importe der Reihenfolge nach und erst dann das Original) + Sonder-PZN mit Faktor 3 + Text des Abgebenden (z.B. "Import nicht verfügbar, preiswertesten lieferbaren Import nach ärztlicher Rücksprache abgegeben" -> den Verkerk "ärztliche Rücksprache" nicht vergessen, da die KK danach sehr ganau gucken; es gab schon Retaxationen, weil z.B. "nach Rücksprache mit Praxis" vermerkt wurde, die KK sagte, dass ein Gespräch mit der Arzthelferin nicht ausreiche).

    Mit besten Grüßen
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #4
    Premium-User Avatar von Barbara Fockenberg
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    Guten Abend,

    [QUOTE=Maike Noah;3774]

    Wie bereits richtig angesprochen wurde, gibt es hier keine Möglichkeit eines aut idem Kreuzes, um einen bestimmten Import festzulegen (es ist rein formal gar nicht möglich bei der Importfirma eurim ein Kreuz zu setzen oder auch bei einer anderen Importfirma).

    Wieso kann der Arzt keinen Import per aut-idem-Kreuz festlegen? Wegen der gleichen Zulassungsnummer?
    Würde mich sehr interessieren, da wir da schon öfter mal Probleme mit einem Doc in der Nähe hatten.

    Und wie sieht es aus, wenn es Importe mit anderem Namen gibt? Wenn z.B. Sifrol mit Kreuz aufgeschrieben ist, und ich nur Importe namens Mirapexin bekomme?

    Neugierige Grüße,
    Barbara Fockenberg

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,

    die KVB ist übrigens der Ansicht, dass sehr wohl bei einer namentlichen Verordnung eines Importes zwischen aut-idem erlaubt und nicht erlaubt unterschieden werden muss. Hier der Link dazu: http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/doku...ng-aktuell.pdf

    Demnach dürften sie den Import namens Mirapexin nach ärztlicher Rücksprache abgeben.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  6. #6
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Abend zusammen,
    die Ansicht der KBV bildet allerdings nicht den Rahmenvertrag ab.
    Es gibt bei der Import-Verordnung nicht die Möglichkeit ein Kreuz zu setzen, was die Ärzte allerdings nicht daran hindert, trotzdem eines zu setzen und die Apotheker und PTAs damit zu irritieren.

    Richtig ist jedoch durchaus, dass die Apotheke bei namentlicher Importverordnung (wenn das Original dann nicht zufällig Rabattarznei ist), den verordneten Import abgeben muss.

    Beste Grüße und eine schöne Zeit zwischen den Jahren.
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  7. #7
    Premium-User Avatar von Barbara Fockenberg
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    Guten Tag zusammen!

    Den KVB-Link von Frau Schröder würde ich jetzt so verstehen, dass der Arzt mit Hilfe des Aut-idem-Kreuzes bei einem Import nur festlegen kann, DASS ein Import abgegeben werden soll, aber nicht WELCHER GENAU. Egal, wie der Import nun heißt. Und wenn er beim Original ein Kreuz setzt, muss auch Original auf dem Rezept stehen (oder der Name der Firma). Heißt also, wenn unser lieber Hautarzt sein Fucicort von Kohl mit Kreuz aufschreibt, darf ich ohne Sonder-PZN einen der 3 günstigsten Reimporte abgeben?
    Und es muss auch einer der 3 günstigsten Reimporte sein? Reicht es nicht, wenn es einer der als günstig (15€ oder 15(?)% günstiger als das Original) markierten Importe ist? Das sind oft WESENTLICH mehr als 3.

    Ich wünsche einen guten Rutsch!

    Beste Grüße,
    Barbara Fockenberg

  8. #8
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Morgen zusammen,
    Zitat Zitat von Barbara Fockenberg Beitrag anzeigen
    Den KVB-Link von Frau Schröder würde ich jetzt so verstehen, dass der Arzt mit Hilfe des Aut-idem-Kreuzes bei einem Import nur festlegen kann, DASS ein Import abgegeben werden soll, aber nicht WELCHER GENAU. Egal, wie der Import nun heißt.
    Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Es gibt hier keine Möglichkeit, ein Kreuz zu setzen.
    Es gibt hierfür keine rechtliche Grundlage.
    Ich weise daher nochmal auf das beschriebene Verfahren vom obigen Beitrag (12.12.2011 10.22 Uhr) hin.
    Zitat Zitat von Barbara Fockenberg Beitrag anzeigen
    Heißt also, wenn unser lieber Hautarzt sein Fucicort von Kohl mit Kreuz aufschreibt, darf ich ohne Sonder-PZN einen der 3 günstigsten Reimporte abgeben?
    Richtig, ohne Sonder-PZN und Arztrücksprache können Sie entweder kohlpharma oder einen anderen gleichteuren oder günstigeren Import abgeben. Für alles andere: Sonder-PZN, Arztrücksprache sowie handschriftliches Vermerken dieser Rücksprache auf dem Rezept.

    Mit besten Grüßen und auch Ihnen einen guten Rutsch.
    Ich freue mich auf weitere Tax-Diskussionen im Jahr 2012.

    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  9. #9
    Premium-User Avatar von Barbara Fockenberg
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    Guten Abend Frau Noah,

    ICH würde mich ja viel mehr freuen, wenn es nicht so viele Anlässe zu Tax-Diskussionen gäbe...

    Beste Wünsche fürs neue Jahr,

    Barbara Fockenberg

  10. #10
    Premium-User
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    Ich habe hier, wenn die Diskussion auch schon etwas zurück liegt, eine Frage:

    Zitat Zitat von Barbara Fockenberg Beitrag anzeigen
    ... Und wenn er beim Original ein Kreuz setzt, muss auch Original auf dem Rezept stehen (oder der Name der Firma). ...
    Ich hatte es aus Bsp. 2 so verstanden, dass auch wenn das Kreuz gesetzt u Original namentlich (Firma Lilly) verordnet, trotzdem der Import, Zwecks gleicher Zulassungsnr., abgegeben werden kann, solange nicht in Worten hinter zB Lilly "Original" steht. Richtig?

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