Seite 2 von 2 ErsteErste 1 2
Ergebnis 11 bis 14 von 14

Thema: Nicht vorhandene Packungsgrößen

  1. #11
    Premium-User Avatar von dude
    Registriert seit
    09.01.2011
    Beiträge
    123
    kann man bei Ibu N1 eigentlich immer nur die 20er Packung abgeben? N1 =10 gildet glaub nur für Analgetika meine ich? Aber da Ibu ja auch als Antirheumatikum gildet, wo es glaube ich auch immer die Zulassung für hat, sind 20 immer möglich?

  2. #12
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Hallo und frohe Weihnachten,
    Zitat Zitat von dude Beitrag anzeigen
    Aber da Ibu ja auch als Antirheumatikum gildet, wo es glaube ich auch immer die Zulassung für hat, sind 20 immer möglich?
    richtig, wenn N1 ohne Stückzahl verordnet ist, dann sind es tatsächlich 20 Stück.
    N1 = 20; N2= 50, N3= 100

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  3. #13
    Premium-User
    Registriert seit
    01.04.2011
    Beiträge
    19
    Um nochmal auf das Voltaren dispers zurück zu kommen. Im Moment ist bei keinem unserer Großhändler eine Diclofenac dispers Packung mit 20 Stück zu bekommen. Der Patient benötigt aber eine dispers Form. Dann kann man doch eigtl. die Voltaren dispers 30 Stück abgeben, weil das die kleinste im Moment zu bekommende Packung mit Diclofenac als dispers Tablette ist, richtig? Und wie ist das jetzt, die 30er Voltaren dispers trägt keine N-Kennzeichnung mehr. Ist sie dann überhaupt noch erstattungsfähig?

    Verwirrte Grüße aus dem Notdienst,

    Eva Kirmaier.

  4. #14
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Guten Morgen Frau Kirmaier,
    Zitat Zitat von Eva Kirmaier Beitrag anzeigen
    trägt keine N-Kennzeichnung mehr. Ist sie dann überhaupt noch erstattungsfähig?
    Das macht grundsätzlich nichts (das war früher einmal problematisch, ist aber seit AMNOG passé). Was man bei nicht vorhandener N-Bezeichnung jedoch immer prüfen muss ist, ob die größte Messzahl überschritten wurde und es sich um eine nicht-erstattungsfähige Jumbo-Packung handelt.

    Zitat Zitat von Eva Kirmaier Beitrag anzeigen
    Dann kann man doch eigtl. die Voltaren dispers 30 Stück abgeben, weil das die kleinste im Moment zu bekommende Packung mit Diclofenac als dispers Tablette ist, richtig?
    Hierbei ist jedoch zu prüfen, ob es tatsächlich keine Produkte im Handel gibt oder ob diese nur vorübergehend nicht lieferbar sind.
    Dazu kommt noch, dass die GKV evtl trotzdem retaxieren möchte, da 20 Stück verordnet und 30 abgegeben wurden (da sich 30 Stück nicht innerhalb der selben N-Größe befinden und daher nicht unter die aut-idem Kriterien fallen). Am sichersten ist für die Apotheke, wenn der Arzt hierbei das Rp auf 30 Stück ändert.

    Mit besten Grüßen
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

Seite 2 von 2 ErsteErste 1 2

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •