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Thema: Gültigkeit von Rezepten über Arzneimittel

  1. #11
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Guten Tag,

    selbstverständlich sind Grüne Rezepte nur unbegrenzt gültig, wenn apothekenpflichtige AM auf diesem verordnet sind (etwas anderes wurde nicht behauptet)!!

    Üblicherweise werden "nur" apothekenpflichtige AM bzw. Medizinprodukte (z.B. Augenbefeuchter) auf dem grünen Rezept verordnet.

    Da ein Arzt verschreibungspflichtige Medikamente für Privatzahler jedoch sogar "auf einem Blatt Klopapier" (Zitat A.R., wenn ich mich recht erinnere) für einen Patienten verordnen darf, warum dann nicht auch auf einem grünen Rezept...?! Von diesen Vordrucken wird er genügend in der Praxis liegen haben und sie sind einfacher zu bedrucken als Klopapier (sowohl in der Arztpraxis als auch in der Apotheke ).

    Der Verband privater Krankenversicherer schreibt meines Erachtens nicht das blaue Rezeptformular vor, dafür gibt es auch immer noch zu viele Hochformatrezepte und ich hatte noch nie einen Kunden, der noch einmal in die Apotheke zum Bedrucken eines blauen Rezeptes gekommen ist, weil seine private KK das quittierte "alternative" Hochformat-Rezept nicht angenommen hat.

    Hauptsache das Dokument, welches in der Apotheke vom Patienten vorgelegt wird, enthält:
    1. Name, Berufsbezeichnung und Anschrift der verschreibenden ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Person (verschreibende Person),
    2. Datum der Ausfertigung,
    3. Name und Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist,
    4. Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes einschließlich der Stärke,
    4a. bei einem Arzneimittel, das in der Apotheke hergestellt werden soll, die Zusammensetzung nach Art und Menge oder die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, von dem Teilmengen abgegeben werden sollen,
    5. Darreichungsform, sofern dazu die Bezeichnung nach Nummer 4 oder Nummer 4a nicht eindeutig ist,
    6. abzugebende Menge des verschriebenen Arzneimittels,
    7. Gebrauchsanweisung bei Arzneimitteln, die in der Apotheke hergestellt werden sollen,
    8. Gültigkeitsdauer der Verschreibung,
    9. bei tierärztlichen Verschreibungen zusätzlich
    a) die Dosierung pro Tier und Tag,
    b) die Dauer der Anwendung und
    c) sofern das Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren verschrieben wird, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, die Indikation und die Wartezeit,
    sowie anstelle der Angaben nach Nummer 3 der Name des Tierhalters und Zahl und Art der Tiere, bei denen das Arzneimittel angewendet werden soll, sowie bei Verschreibungen für Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, die Identität der Tiere,
    10. die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person oder, bei Verschreibungen in elektronischer Form, deren qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz.
    (AMVV, juris.de)


    So ein Dokument (auch eine entsprechend ausgefüllte Postkarte z.B.) darf, so lange unter Punkt 8 nichts anderes angegeben, innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellungsdatum beliefert werden (gilt für die eventuellen verschreibungspflichtigen AM).

    Das Ziel des grünen Rezeptes besteht ursprünglich darin, dass:
    - der Arzt die Anwendung des Arzneimittels aus medizinischer Sicht für notwendig erachtet, sie jedoch von der KK nicht erstattet werden
    und
    - der Patient quasi eine Merkhilfe bezüglich Name, Wirkstoff, Darreichungsform usw. erhält.

    Außerdem kann es bei der Einkommenssteuererklärung des Patienten als Beleg für außergewöhnliche Belastungen eingereicht werden (siehe auch die Seite der ABDA dazu).

    Nichts desto trotz kann der Arzt auf diesen Vordrucken rx-AM trotzdem als privat verordnen.

    Liebe Grüße,
    OS
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  2. #12
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Guten Morgen Herr Scholle,

    da liegen meine Kenntnisse etwas anders. Es geht hier ja auch nicht um die Definition, was ein Privatrezept ist, sondern eben um die Hintergründe für das Grüne Rezept. Meines Wissens ist eben dies durch die Vorgabe definiert, zur Verordnung NICHt verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu dienen und soweit ich weiß, ist die Verordnung von RX explizit ausgeschlossen.
    Aber vielleicht haben sie andere rechtliche Quellen über deren Nennung ich dann dankbar wäre.....

    MfG
    Elke Schröder
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  3. #13
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Liebe Frau Schröder,

    ehrlich gesagt habe ich keinen Text gefunden, in dem explizit steht, dass rx auf grünem Rezept ausgeschlossen ist - können Sie da weiterhelfen? Dann nehme ich alles zurück

    Ich kenne es nur so: Der Arzt kann AM auf grünem R. verordnen, die im Regelfall nicht von der KK erstattet werden.
    Da das meines Erachtens AM wie die Verhütungspille oder AM von der Negativliste (Bsp. Erektile Dysfunktion) nicht ausschließt, gehe ich davon aus, dass der Arzt (um bsp.weise blaue Rezeptformulare zu "sparen") auch nach einem grünen Rezept greifen könnte.

    Bin gespannt auf Antworten...

    LG,
    OS
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  4. #14
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Herr Scholle,
    zwischen Theorie und Praxis liegen sicher Welten. ich will nicht sagen, dass nicht auf grünen Rezepten in der Praxis rx verordnet wird. Aber 2004 wurden durch die Gesundheitsreform die meisten non-rx aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen und daraufhin das grüne Rezept "entwickelt", um zu gewährleisten, dass der Arzt dem Patienten "therapeutisch sinnvolle" Medikamente weiterhin "aufschreiben" kann. Weiterhin sollten Therapieanweisungen mitgegeben werden. Uch habe nun natürlich keine "Gesetzestexte" an der Hand, sondern nur Artikel mit "Patienteninfos", einmal aus der Apotehekenumschau, einmal von Strathmann, in denen die Hintergründe des grünen Rezeptes erläutert werden.
    http://www.apotheken-umschau.de/Medikamente/
    http://www.strathmann.de/sag/public/drugs/allgemein/gruenesrezept.php
    Natürlich steht hier nicht, dass RX ausgeschlossen ist. Ich in der Apotheke würde aber kein grünes Rezept mit einem RX- Präparat beliefern ohne mit dem Arzt zu sprechen, denn letzten Endes ist es wie ein Barverkauf anzusehen.
    Aber in einem solchen Fall spielt natürlich immer das persönliche Ermessen eine große Rolle.

    MFG
    Elke Schröder
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  5. #15
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo Frau Schröder,

    OK, dann sind wir uns ja einig

    Wollte nur durchspielen wie es ist, wenn ein rx auf grünem Rezept verordnet sein sollte und wie ich das sehe.
    Falls man den Arzt nicht kennt und Zweifel bestehen wegen der vorgelegten Verordnung, würde ich auch raten, mit dem Arzt Rücksprache zu halten.

    Sicher, die Einführung des Grünen Rezeptes im Jahre 2004 ergab sich aus den Folgen des GKV-Modernisierungsgesetz und der Nichterstattung der meisten rezeptfreien Arzneimittel und ich finde das im Übrigen eine gute Sache, da der Patient etwas "in die Hand" bekommt und der psychologische Effekt sicherlich nicht zu unterschätzen ist (auch wenn man teilweise zu hören bekommt: "Wieso, ich bin doch befreit!").

    Habe nun eben erst eine Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen gefunden.
    Darin wird den Ärzten vermittelt, dass das Grüne Rezept als Empfehlung des Arztes für OTC-Präparate genutzt werden soll, welche von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden. Das bekräftigt natürlich Ihre Ansicht. Hoffentlich ist das auch allen Ärzten bewusst...!

    Schönen Tag noch,
    Oliver Scholle
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  6. #16
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    Hallo!

    Nur fürs Verständnis: Beim grünen Rezept über Clexane hätte ich Ihres Erachtens also Rücksprache mit dem Arzt halten müssen - um ihm was genau zu sagen? Dass Clexane verschreibungspflichtig ist? Ein neues Rezept anforden? Ich wurde schon für wesentlich Schlimmeres von Arztpraxen ausgelacht... Eine "unklare Verordnung" ist für mich was anderes. Wenn wir da jetzt auch noch Wirbel machen, machen wir uns in meinen Augen nur lächerlich.

    Ist denn "Das grüne Rezept soll" in irgendeiner Weise rechtlich verbindlich?
    Wie kriegt man verbindlich raus, was jetzt stimmt, ohne schlafende Hunde zu wecken?

    "sie sind einfacher zu bedrucken als Klopapier"
    :-D

    Schönen Feiertag!
    Frau Z.

  7. #17
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo isoprop,

    wie schon aus meiner Diskussion mit Herrn Scholle hervorgeht, liegt die Belieferung des Grünen Rezeptes in ihrem Ermessen. Es gibt nichts Rechtliches dafür, nur "Empfehluingen".
    Der einzige Unterschied zur Verordnung auf einem Zettel des Arztes ist, dass das Finanzamt ein grünes Rezept bei der Steuer berücksichtigt, den Zettel nicht...

    MfG
    Elke Schröder
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  8. #18
    Premium-User Avatar von Barbara Fockenberg
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    Guten Abend zusammen,

    ich erinnere mich noch gut an das Recht-Seminar in der Uni; da habe ich gelernt, dass ein Arzt ein Privatrezept theoretisch auch auf Klopapier oder in Marmor gemeißelt ausstellen darf, wenn wer will, solange alle Angaben daraufstehen. Meiner Meinung nach schließt das auch grüne Rezepte ein. Die Dinger sind ja eigentlich nichts anderes als Privatrezepte, die nur ÜBLICHERWEISE für nicht erstattungsfähige non-RX Medikamente benutzt werden. Muss man halt aufpassen. Wie so oft im Apothekenalltag...

    Beste Grüße,
    Barbara Fockenberg

  9. #19
    Premium-User Avatar von Ben
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    Ich habe nochmal eine Anmerkung zum Thema rx-AM auf grünem Rezept:
    Meiner Ansicht nach kann der Arzt doch ein Privatrezept auf jeder Art von Papier, egal welcher Farbe ausstellen, sofern alle nötigen Angaben (Name, Unterschrift ....) gemacht sind.

  10. #20
    Premium-User Avatar von dude
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    was ist eigentlich, wenn ein patient mit einem blatt vom krankenhaus mit arztanschrift, unterschrift, allen Patientendaten, ausgedrucktes emblem kommt, aber statt rp. einfach nur ein vorschlag steht, dass x und y eingenommen werden sollen?
    kann ich das als rezept auffassen rechtlich gesehen?

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