Guten Tag,
selbstverständlich sind Grüne Rezepte nur unbegrenzt gültig, wenn apothekenpflichtige AM auf diesem verordnet sind (etwas anderes wurde nicht behauptet)!!
Üblicherweise werden "nur" apothekenpflichtige AM bzw. Medizinprodukte (z.B. Augenbefeuchter) auf dem grünen Rezept verordnet.
Da ein Arzt verschreibungspflichtige Medikamente für Privatzahler jedoch sogar "auf einem Blatt Klopapier" (Zitat A.R., wenn ich mich recht erinnere) für einen Patienten verordnen darf, warum dann nicht auch auf einem grünen Rezept...?! Von diesen Vordrucken wird er genügend in der Praxis liegen haben und sie sind einfacher zu bedrucken als Klopapier (sowohl in der Arztpraxis als auch in der Apotheke ).
Der Verband privater Krankenversicherer schreibt meines Erachtens nicht das blaue Rezeptformular vor, dafür gibt es auch immer noch zu viele Hochformatrezepte und ich hatte noch nie einen Kunden, der noch einmal in die Apotheke zum Bedrucken eines blauen Rezeptes gekommen ist, weil seine private KK das quittierte "alternative" Hochformat-Rezept nicht angenommen hat.
Hauptsache das Dokument, welches in der Apotheke vom Patienten vorgelegt wird, enthält:
1. Name, Berufsbezeichnung und Anschrift der verschreibenden ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Person (verschreibende Person),
2. Datum der Ausfertigung,
3. Name und Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist,
4. Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes einschließlich der Stärke,
4a. bei einem Arzneimittel, das in der Apotheke hergestellt werden soll, die Zusammensetzung nach Art und Menge oder die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, von dem Teilmengen abgegeben werden sollen,
5. Darreichungsform, sofern dazu die Bezeichnung nach Nummer 4 oder Nummer 4a nicht eindeutig ist,
6. abzugebende Menge des verschriebenen Arzneimittels,
7. Gebrauchsanweisung bei Arzneimitteln, die in der Apotheke hergestellt werden sollen,
8. Gültigkeitsdauer der Verschreibung,
9. bei tierärztlichen Verschreibungen zusätzlich
a) die Dosierung pro Tier und Tag,
b) die Dauer der Anwendung und
c) sofern das Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren verschrieben wird, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, die Indikation und die Wartezeit,
sowie anstelle der Angaben nach Nummer 3 der Name des Tierhalters und Zahl und Art der Tiere, bei denen das Arzneimittel angewendet werden soll, sowie bei Verschreibungen für Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, die Identität der Tiere,
10. die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person oder, bei Verschreibungen in elektronischer Form, deren qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz.
(AMVV, juris.de)
So ein Dokument (auch eine entsprechend ausgefüllte Postkarte z.B.) darf, so lange unter Punkt 8 nichts anderes angegeben, innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellungsdatum beliefert werden (gilt für die eventuellen verschreibungspflichtigen AM).
Das Ziel des grünen Rezeptes besteht ursprünglich darin, dass:
- der Arzt die Anwendung des Arzneimittels aus medizinischer Sicht für notwendig erachtet, sie jedoch von der KK nicht erstattet werden
und
- der Patient quasi eine Merkhilfe bezüglich Name, Wirkstoff, Darreichungsform usw. erhält.
Außerdem kann es bei der Einkommenssteuererklärung des Patienten als Beleg für außergewöhnliche Belastungen eingereicht werden (siehe auch die Seite der ABDA dazu).
Nichts desto trotz kann der Arzt auf diesen Vordrucken rx-AM trotzdem als privat verordnen.
Liebe Grüße,
OS
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