Seite 1 von 3 1 2 3 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 22

Thema: Gültigkeit von Rezepten über Arzneimittel

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    04.02.2011
    Beiträge
    63

    Gültigkeit von Rezepten über Arzneimittel

    Guten Abend Frau Schröder,
    wie ist Belieferungsfrist für Rezepte über Arzneimittel? Bei Hilfsmitteln sind es 28 Tage. Und bei Arzneimitteln?

    Meine Kollegin war mal auf einer Schulung zum Thema taxieren. Dort wurde gesagt, es sei 1 Monat und als Beispiel wurde angegeben:
    " Ausstellungsdatum 30.März, Abgabedatum 30. April ok"

    Nun sagt meine andere Kollegin jedoch, das stimme so nicht! Und zwar seien es je nach Krankenkasse mal 28 Tage, mal länger. Bin verwirrt!
    Kann das echt sein, dass das bei den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich lang ist? Wissen Sie vielleicht ein Gesetz hierzu?

    Danke schon mal.
    Christine Mann
    PiP

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Hallo Frau Mann,
    die Gültigkeit von Arzneimittel-Verschreibungen ist im Rahmenvertrag nach 129 SGB V geregelt: 1 Monat.
    Dies gilt für alle GKV gleichermaßen.

    Das von Ihnen angegebene Beispiel ist somit korrekt, da eine Verschreibung über Arzneimittel (Außnahme BTM- oder T-Rezept) bis zum gleichen Datum des Folgemonats gilt!

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Nachtrag:
    Ein Rezept über Isotretioninhaltige Arzneimittel ist 7 Tage gültig.

    Gruß
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    322
    Guten Morgen zusammen,

    der Info von Frau Noah kann ich nur zustimmen, die Erstattungsfähigkeit einer Verschreibung durch die Krankenkasse beträgt einen Monat. Darüber hinaus bleibt das Rezept aber 3 Monate gültig, wenn der Patient es privat bezahlt (analog zu den Privatrezepten).
    Nur zur Info: Grüne Rezepte sind unbegrenzt gültig.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  5. #5
    Premium-User
    Registriert seit
    07.01.2011
    Beiträge
    1
    Hallo,
    Welche Angaben auf dem GKV-Rezept sind wirklich verpflichtend für mich um bei der kasse abrechnen zu dürfen? Versichertennummer? Vertragsarztnummer? Betriebsstättennummer?
    Gruß Daniel

  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    322
    Hallo Herr Hunold,
    die Angaben dazu sind durch die gültigen Arzneiversorgungsverträge der Krankenkassen gemäß § 129, SGB V geregelt. Dort ist in §4 Abgabebestimmungen definiert, was eine ordnungsgemäß ausgestellte Verordnung ist. Dies im Einzelnen aufzuführen, würde zu lange dauern, daher der link:
    http://www.vdek.com/vertragspartner/..._1_10_2010.pdf

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  7. #7
    Premium-User
    Registriert seit
    30.01.2011
    Beiträge
    309
    Zitat Zitat von Elke Schröder Beitrag anzeigen
    Nur zur Info: Grüne Rezepte sind unbegrenzt gültig.
    Egal was drauf steht? Also bekommt ein rüstiger Rentner auch nach Jahren noch sein Viagra, wenn es auf grünem Rezept steht? Oder die Pille? Warum gehen dann so viele junge Damen regelmäßig zur Sprechstundenhilfe um sich ein neues ausstellen zu lassen?

  8. #8
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Zitat Zitat von isoprop Beitrag anzeigen
    Egal was drauf steht? Also bekommt ein rüstiger Rentner auch nach Jahren noch sein Viagra, wenn es auf grünem Rezept steht? Oder die Pille?
    Auf dem grünen Rezept werden nur nicht-verschreibungspflichtige AM verordnet.

    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  9. #9
    Premium-User
    Registriert seit
    30.01.2011
    Beiträge
    309
    Eben nicht!

  10. #10
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    322
    Hallo zusammen,

    dann liegt hier für sie aber ein erkennbarer Fehler in der Verordnung vor, bei dem sie laut Gesetz vor der Belieferung verpflichtet sind, bei Arzt zu intervenieren....

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Seite 1 von 3 1 2 3 LetzteLetzte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •