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Thema: Krankentage als Urlaub verrechnet

  1. #1
    Premium-User
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    Krankentage als Urlaub verrechnet

    Hallo,
    ich habe eine Frage. Eine Krankenhausapotheke hat im Arbeitsvertrag für PhiPs enthalten, dass einzelne Krankentage als Urlaubstage abgerechnet werden. Ist das mit dem Arbeitsrecht vereinbar? Stehen einem PhiP keine Krankentage zu? Mit dem Tarifvertrag kann man hier nicht begründen, da das Krankenhaus sich nicht an den Bundesrahmentarifvertrag hält.

    Danke für die Antworten.

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo Herr Jahns,

    nein, das ist nicht mit dem der Regelung in §3 Entgeltfortzahlungsgesetz vereinbar, wonach einem Arbeitnehmer (bzw.Praktikanten) volle Entgeltfortzahlung bei einer Arbeitsunfähigkeit vorsieht. Dies ist ein so grundsätzliches arbeitsrechtliches Prinzip, dass es weder durch Tarifvertrag noch durch Arbeitsvertrag abgeändert werden kann.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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  3. #3
    Premium-User
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    Hallo, Herr Jahns,

    zu meiner Zeit war es so, daß Krankheitstage deshalb als Urlaub angerechnet wurden, weil in der Approbationsordnung steht, daß die Ausbildungszeit von 12 Monaten nur durch die begleitenden Unterrichtsveranstaltungen und Urlaub bis zur Höhe der Festlegung nach Bundesrahmentarifvertrag unterbrochen werden darf - d. h. durch Krankheitstage, die nicht vom Urlaub abgezogen werden, verlängert sich die ggf. die Ausbildungszeit über die 12 Monate hinaus. Ich weiß allerdings nicht, ob sich daran inzwischen etwas geändert hat - ist bei mir schon ein paar Tage her....

    Grüße

    Fullenixe

  4. #4
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    ich kenn das so, dass ein oder zwei Krankheitstage in den 12 Monaten nix ausmachen. Allerdings würd ich das ggf. beim Prüfungsamt nachfragen (dass meine Bescheinigung am Freitag unterschrieben wurde, obwohl der letzte des Monats am Sonntag war, hat nämlich schon gestört...).

  5. #5
    Premium-User Avatar von Stefanie Hitrov
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    Hallo!
    Meines Wissens ist es tatsächlich immernoch so, dass zwar Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht, aber das Prüfungsamt bei gemeldeten Krankheitstagen auf eine Nachholung dieser Tage nach Ablauf des halben Jahres besteht. (Stand 2009)
    Viele Grüße
    Stefanie Hitrov

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