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Thema: Keine Abgaben von CMR an Privat?

  1. #1
    Premium-User Avatar von Nora Gems
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    Keine Abgaben von CMR an Privat?

    Hallo Dr. Bregulla,
    habe gerade in einem StEx-Altprotokoll die Fage gelesen:
    "Darf die Apo CMR Stoffe abgeben?" Antwort: "An Privat nein, aber an Gewerbe ja"

    Habe die Liste der CMR Stoffe der BAUA heruntergeladen, um mal zu gucken, welche Stoffe zu den CMR Stoffen zählen und da war z.B. auch Formaldehyd dabei.

    Nun hatten Sie mir ja bereits erklärt, unter welchen Umständen, man Formaldeyd an den Apothekenkunden abgeben darf.

    Dann ist die Antwort im Altprotokoll also schlichtweg falsch, ja?
    Und man darf CMR Stoffe an den Kunden abgeben, muss aber natürlich belehren, Kunde muss 18 sein, Ausweis zeigen etc pp. ?

    Nora

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    170
    Die Antwort ist richtig, da hier der allgemeine Bezug zu § 2 Chemikalienverbotsverordnung wesentlich ist:

    § 2, (5) Keiner Erlaubnis (für die Abgabe von T- und T+-Stoffen (also auch CMR)) nach Absatz 1 bedürfen
    ...
    2. Hersteller, Einführer und Händler, die Stoffe und Zubereitungen nach Absatz 1 nur an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgeben.

    Selbstverständlich müssen im Detail die in § 1 genannten Ausnahmen (die im erweiterten Sinne (Beurteilung durch den Abgebenden erforderlich) auch für Privatpersonen gelten können) sowie die Regelungen des Anhangs der Chemikalienverbotsverordnung beachtet werden, wo es ebenfalls Ausnahmen und Erleichterungen für bestimmte Stoffe und Zubereitungen gibt.

    Im engeren Sinne ist die Abgabe an jeglichen Gewerbetreibenden natürlich nicht zulässig.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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