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Thema: Wieso darf man keine NEM`s aus einem Drittstaat importieren?

  1. #11
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    Zitat Zitat von Lisa Anna Keller Beitrag anzeigen
    ... und sitzen in den Niederlanden!
    Wenn wir jetzt ein AM aus den Niederlanden importieren wollen, dass in D zugelassen ist, ist das kein Problem. Es greift §73 (1). Auch ein Endverbraucher kann es via Versandhandel bestellen.

    Jetzt ist die Frage, wie das NEM aus den Niederlanden eingestuft ist!
    Geändert von Lisa Anna Keller (30.11.2011 um 07:41 Uhr)

  2. #12
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo zusammen,

    in meinen Augen ist das In-Verkehr-Bríngen eines Produkts als LM, mit einem Wirkstoff der in Deutschland als rx-AM zugelassen ist ein UNDING!!!
    Allerdings habe ich das Gefühl, dass die Behörden hier seit dem "RedRice"-Urteil des EU-GH (Monacolin-Kapseln mit Lovastatin als Inhaltstoff, sind als NEM nicht zu beanstanden und damit als LM verkehrsfähig) verunsichert sind.
    Ein Kollege der Flughafen-Apotheke in FRM hat mir vor ein paar Tagen versichert, dass sie dort "rechtmäßig" Melatonin 1,5 mg aus Holland als NEM verteiben würden (Handelsname war irgendwas mit "Jet...")

    Fragen Sie doch mal offiziell bei Ihrer Behörde nach wie die das sehen...!!!??

    Gem. § 2 LFGB (Abs. 2) in Verb. mit Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ist ein Stoff defintiv kein LM mehr, wenn er zweifelsfrei auch ein AM ist!

    Beste Grüße

    Alexander Ravati
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  3. #13
    Premium-User Avatar von dude
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    Aber das Melatonin wird doch scheinbar nicht in D in Verkehr gebracht wie ich oben zitiert habe?! Und dann ist es doch ok, wenn man es nur für Leute im Ausland quasi zur Verfügung stellt, oder etwa nicht?

  4. #14
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo dude,
    Zitat Zitat von dude Beitrag anzeigen
    Aber das Melatonin wird doch scheinbar nicht in D in Verkehr gebracht wie ich oben zitiert habe?!
    Das stimmt so nicht ganz. Was ist denn "in Verkehr bringen"? Das ist nicht nur das Verkaufen an sich, sondern auch bereits das Feilbieten oder vorrätig halten!

    Zitat Zitat von dude Beitrag anzeigen
    "Wir versenden von Montag bis Freitag täglich um 16:00h aus Deutschland"...
    Ihrem Zitat nach wird die Ware aus Deutschland verschickt und das ist "in Verkehr" bringen!

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  5. #15
    Premium-User Avatar von dude
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    Stimmt, ich hab weniger ans Inverkehrbringen gedacht, nach dem Rechtspassus damit ist es nicht rechtens...aber ansonsten spräche aus meiner Sicht "nichts weiter" (wobei der grund schon ausreicht für ein Verbot) dagegen.

  6. #16
    Premium-User Avatar von Nora Gems
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    Hallo zusammen,

    ich habe noch ein Melatonin Produkt gefunden:
    Jet-Ex PZN 6922628

    Meine Kollegin hatte es für einen Kunden bestellt.

    Das ist doch eigentlich auch nicht ok oder?

    Nora

  7. #17
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo, genau dieses Jet... meinte ich in meinem obigen Artikel..! ;-)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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