Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 17

Thema: Wieso darf man keine NEM`s aus einem Drittstaat importieren?

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    29.08.2011
    Beiträge
    10

    Wieso darf man keine NEM`s aus einem Drittstaat importieren?

    Hallo,

    mir ist nicht ganz klar aus welcher gesetzlichen Grundlage ersichtilich wird, dass die Einfuhr von NEM´s aus Drittstaaten nicht erlaubt ist, wenn das NEM in Deutschland einen anderen Rechtstatus hat.
    Bsp. Melatoninkapseln in den USA ein NEM; in Deutschland ein Arzneimittel. Ist es nun erlaubt auf Vorlage einer ärztlichen Verschreibung das NEM einzuführen?

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Hallo Frau Bulinger,
    aus folgendem Thread
    http://www.pharma4u.de/forum/showthr...-73-Abs.-3-AMG

    stammt dieser Kommentar vom 29.06.11:
    Zitat Zitat von Dr. Alexander Ravati Beitrag anzeigen
    HAllo "dude",

    also die Einstufung von Produkten(!)in Drittstaaten ist bei uns NICHT massgeblich.
    Nochmal: Wenn ein PRODUKT aus einem Drittstaat in D die Definitionen des AMG gem.§ 2 berüht, dann IST es in D ein AM!!!
    In Zweifelsfällen hilft Ihnen in der Praxis IHre zuständige Landesbehörde oder die Apothekerkammer.
    Anlage 1 der AMVV können Sie entnehmen, dass Melatonin ohne Ausnahme in D verschreibungspflichtig ist.
    Also handelt es sich aus deutscher Sicht um ein AM, und das dürfen Sie dann -so wie ich das verstehe- einführen.
    Das heißt, es muss eine ärztliche Verschreibung vorliegen und das Präparat muss im Herkunftsland auch ordnungsgemäß im Verkehr sein.


    Wenn das Präparat jedoch auch in D als NEM eingestuft wäre (ist es aber in diesem Fall nicht), dann wäre der Import tatsächlich verboten. Die Erklärung dazu:
    Zitat Zitat von Dr. Alexander Ravati Beitrag anzeigen

    Also nochmal gem. §§ 53 und 54 LFGB:
    § 54 Bestimmte Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
    [....]
    Das heißt im KLartext, dass der Import von NEM aus DRITTSTAATEN bei Lebensmittel generell VERBOTEN ist, es sei denn sie sind in einem anderen EU-LAnd (z.B. NL) rechtmäßtig in VErkeht. Hier sollten SIe sich also erkundigen.
    -> den kompletten Text finden sie in diesem Thread
    http://www.pharma4u.de/forum/showthr...s.-3-AMG/page2

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Geändert von Maike Noah (25.11.2011 um 13:01 Uhr)
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  3. #3
    Premium-User
    Registriert seit
    29.08.2011
    Beiträge
    10

    Kein Verstoß gegen das Verbringungsverbot §73 AMG?

    Hallo Frau Noah,

    mich irritiert aber dann die Antwort im Prüfungstrainer von Piening. Hier steht nämlich, dass ein Präparat, das im Drittstaat, wie den USA, als NEM auf dem Markt sei, aber nach deutschen Bestimmungen kein Lebensmittel sondern zulassungspflichtiges AM sei, nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfe. Dies würde sonst nämlich gegen das Verbringungverbot nach §73 verstoßen.
    (das Buch ist 2009 herausgegeben, kann es sein, dass sich die rechtlichen Bestimmungen seit dem wieder geändert haben?)

    Einen herzlichen Dank schon mal

  4. #4
    Premium-User Avatar von Sofia Fischer
    Registriert seit
    26.09.2011
    Ort
    München
    Beiträge
    19
    Zitat Zitat von Olga Bulinger Beitrag anzeigen
    Hallo Frau Noah,

    mich irritiert aber dann die Antwort im Prüfungstrainer von Piening. Hier steht nämlich, dass ein Präparat, das im Drittstaat, wie den USA, als NEM auf dem Markt sei, aber nach deutschen Bestimmungen kein Lebensmittel sondern zulassungspflichtiges AM sei, nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfe. Dies würde sonst nämlich gegen das Verbringungverbot nach §73 verstoßen.
    (das Buch ist 2009 herausgegeben, kann es sein, dass sich die rechtlichen Bestimmungen seit dem wieder geändert haben?)

    Einen herzlichen Dank schon mal
    Hallo Frau Bullinger,

    Also Melatonin ist laut deutschem Recht ein verschreibungspflichtiges AM, dass der Pflicht zur Zulassung unterliegt. Also ein Zulassungsverfahren durchlaufen muss.

    Laut Verbringungsverbot dürfen AM die der Pflicht zur Zulassung unterliegen nur hier verbracht werden wenn Sie auch als Am zugelassen sind, also ein Zulassungsverfahren durchlaufen haben.

    Melatonin oder gewisse Hormone (z.B Wachstumshormon) sind aus unserer Sicht AM.
    Während in den USA solche Produkte NEM sind.
    Die Einstufung in den USA spielt für uns keine Rolle.


    Es ist nach unserer Sicht ein AM das keinerlei Zulassungsverfahren durchlaufen hat.

    Außerdem würde ein auf solche Weise eingeführtes AM wahrscheinlich auch den §8 Nr. 2 des AMG verletzen " in anderer weise mit irreführender Bezeichnung, Angabe oder aufmachung versehen sind"

    Ich hoffe Mal meine Erklärung ist sinnig und schlüssig.

    Viele Grüße

  5. #5
    Premium-User Avatar von Sofia Fischer
    Registriert seit
    26.09.2011
    Ort
    München
    Beiträge
    19
    Kleiner Zusatz:

    "In Deutschland ist Melatonin gemäß der Arzneimittelverschreibungsverordnung ein verschreibungspflichtiger Stoff, Melatonin-haltige Arzneimittel sind unabhängig von der Dosis verschreibungspflichtig.[5] Eine Vermarktung als Nahrungsergänzungsmittel ist nicht erlaubt." Quelle: wiki

    Außerdem dürften Sie ein Produkt auch wenn es rechtmäßig als AM zugelassen wäre nur auf ärztliche Verschreibung hin importieren, wenn es kein vergleichbares Produkt bei uns gibt.

  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
    Registriert seit
    15.12.2010
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    1.327
    Hallo zusammen,

    diese Diskussion kling erst mal überzeugend (es werden ja auch meine Argumente zitiert ... ;-) ) .. aber was ist denn DAS..???? ein Gespenst..?
    http://www.provitala.com/Melatonin/

    Beste Grüße

    Alexander

    PS: Und warum beschäftigt sich die EFSA (Europäische Agentur für Ernährung) mit dem Thema....? http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/1467.htm
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde

  7. #7
    Premium-User Avatar von Sofia Fischer
    Registriert seit
    26.09.2011
    Ort
    München
    Beiträge
    19
    Hallo Hr. Dr. Ravati

    Hmm, dass stürzt jetzt natürlich mein ganzes Weltbild.

    Wird gerade diskutiert ob man Melatonin als NEM mit einem "health claim" einstufen soll?

    Wie ist die rechtliche Situation im Moment? Ein NEM darf ich dann laut LFGB ja auch nicht einführen?

    Schönen Abend

  8. #8
    Premium-User Avatar von dude
    Registriert seit
    09.01.2011
    Beiträge
    123
    "Wir versenden von Montag bis Freitag täglich um 16:00h aus Deutschland"...

    "Der Versand an unsere deutschen Kunden erfolgt aus Zeitgründen direkt aus Deutschland.

    Wir berechnen für Verpackung sowie Versand pauschal 4,95 EUR.

    Selbstverständlich bieten wir unseren Kunden aus Deutschland eine Inlands-Bankverbindung an. Unsere Kontodaten lauten:
    "

    hm...evtl. gar nicht für deutschland gedacht die seite? die schicken dass an deutsche, die im ausland leben...dann is ja wieder alles ok

  9. #9
    Premium-User
    Registriert seit
    03.11.2011
    Beiträge
    17
    ... und sitzen in den Niederlanden!

    PROVITALA
    Nobelstraat 14a
    NL-6411EM Heerlen
    Tel. NL (0031) 045 5713242
    Fax NL (0031) 084 7162097

  10. #10
    Premium-User
    Registriert seit
    03.11.2011
    Beiträge
    17
    Zitat Zitat von Olga Bulinger Beitrag anzeigen
    Hallo Frau Noah,

    mich irritiert aber dann die Antwort im Prüfungstrainer von Piening. Hier steht nämlich, dass ein Präparat, das im Drittstaat, wie den USA, als NEM auf dem Markt sei, aber nach deutschen Bestimmungen kein Lebensmittel sondern zulassungspflichtiges AM sei, nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfe. Dies würde sonst nämlich gegen das Verbringungverbot nach §73 verstoßen.
    (das Buch ist 2009 herausgegeben, kann es sein, dass sich die rechtlichen Bestimmungen seit dem wieder geändert haben?)

    Einen herzlichen Dank schon mal
    Hallihallo,

    ich denke es liegt ein Verstoß gegen das Verbringungsverbot vor, da in Deutschland zugelassene Präparate (FAM) vorhanden sind und deshalb eine Einfuhr aus einem Drittstaat nur mit einer Einfuhrerlaubnis nach §72a möglich ist. Es gilt §73 (1).

    Eine Einfuhr aus einem Drittstaat wäre nur möglich, wenn eine andere Darreichungsform oder Wirkstärke, z.B. 0.5 mg für ein Kind in der Apotheke von einem einzelnen Kunden auf Verschreibung verlangt würde. Dann greift §73 (3).

    Viele Grüße
    Lisa Keller


    Allgemeine Angaben
    Eingangsnummer : 2705469
    Arzneimittelname: Circadin 2 mg Retardtabletten - OP20
    Darreichungsform : Retardtablette
    Administrative Daten
    Antragsteller: Neurim Pharmaceuticals EEC Limited
    Verkehrsfähig : ja
    Zulassungs-/Reg-Nr.(AMG76) : EU/1/07/392/002
    Quelle: AMIS-Datenbank: https://portal.dimdi.de/websearch/se...#__DEFANCHOR__

Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •