Hallo,
zwar bin ich nicht ganz sicher, ob ich Ihre Frage richtig verstanden habe, aber ich glaube es hilft wenn ich Ihnen hierzu nochmal ein paar Grundsätze erkläre, denn dann können Sie sich die Antwort (hoffentlich) selbst herleiten.
A) Wenn ein FAM in D als Re-oder Parallel-Import angesehen werden soll, dann sind IMMER in mind. 2 Staaten rechtsgültige Zulassungen zwingend notwendig.
1. in D
2. in dem Land in dem das AM sonst in Verkehr gebracht werden soll
B) Damit ein FAM in einem EU-Land als "HERGESTELLT" gilt, muss zumindest der letzte Schritt der Herstellung (Freigabe) IM Herstellungsland erfolgen. Wo all die anderen Prozesse zur Herstellung stattgefunden haben, ist dabei zunächst völlig unerheblich.
Für eine Zulassung braucht es nach AMG ZWINGENS eine Herstellungserlaubnis.
Heißt im Klartext: Wenn eine Zulassung in dem Land in dem es in Verkehr gebracht werden soll NICHT vorliegt, dann ist es WEDER ein Re- noch ein Parallel-Import (sondern eben ein sonstiger Import, der nur in den Ausnahmefällen des § 73 AMG eingeführt werden darf)!
Alles klar..?
Beste Grüße
Alexander Ravati
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde
Hallo Herr Ravati,
meine Frage nochmal anders:
Muss bei einem Reimport das "Original"-AM auch in Deutschland zugelassen und in Verkehr sein?
Wird das Original des Reimports
a) nur für den ausländischen Markt hergestellt
b) für den deutschen und ausländischen Markt produziert ?
Hoffe, dass das jetzt verständlicher ist.
Vielen Dank und viele Grüße
Lisa Keller
Zugelassen: JA
in Verkehr: NEIN (CAVE: nach 3 Jahren ununterbrochenen Nicht-Inverkehrbringens erlischt allerdings nach § 31 AMG die deutsche Zulassung, --> damit auch die Berechtigung Reimport zu sein!)
das "ORIGINAL" wird nur dann zum Original wenn es auch für den Deutschen Markt produziert wird. Somit wird das "ORIGNAL" (weder a) noch b) ) offiziell nur für den deutschen Markt produziert.
Die "Ableger" dieses Original-AM, die von einem deutschen Hersteller (in D hergestellt) für das Ausland produziert werden, dort von GH/PU (wie Kohlpharma) aufgekauft und mit bezugnehmender, vereinfachter Zulassung in D wieder in Verkehr gebracht werden, nennt man bei uns nicht "ORIGINALE"...
Beste Grüße
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
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