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Thema: Kaliumpermanganat

  1. #1
    Premium-User Avatar von Nora Gems
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    Kaliumpermanganat

    Ich habe mal in einer Apotheke ein Praktikum gemacht, bei der in klitzekleinen Döschen Kaliumpermanganat abgegeben wurde. Damit haben die Kunden dann wohl desinfizierende Umschläge gemacht. Es wurde jedoch nicht ins Giftbuch eingetragen.
    Ich habe nicht vor, die zu verpetzen, aber das Abgaben von Stoffen aus der Liste der 9 ohne Eintrag ins Giftbuch ist genaugenommen ordnungswidrig bzw eine Straftat oder?

    Nora

  2. #2
    Premium-User Avatar von dude
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    Dazu einfach mal das Gefahrstoffüberwachungsgesetz Paragraph 3 durchlesen. Man muss die Identität feststellen heißt es da unter anderem...

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Bitte die EU-Verordnung 273/2004 beachten. Für Kaliumpermanganat gibt es einen Schwellenwert für die Überwachung von 100kg. Soweit darunten abgegeben wird können, müssen aber nicht, die Vorschriften volständig oder teilweise angewendet werden.

    Bei dem hier geschilderten Fall ist eine Anwendung nicht erforderlich.

    Ich persönlich sehe (im Apothekenbereich) ab Abgaben im Bereich > 100g eine Identitätsfeststellung (und insbesondere Verwendungszwecksnachweis) als sinnvoll an.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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