Hallo,
hatte ein paar Fragen dazu im Gefahrstoff-Forum, da es wohl aber eher hierher gehört zitier ich es mal, um den Moderatoren die "Verschiebe-Arbeit" zu ersparen:
Link zum Originalbeitrag:
http://www.pharma4u.de/forum/showthr...rmether&p=3346
Hallo,
hatte ein paar Fragen dazu im Gefahrstoff-Forum, da es wohl aber eher hierher gehört zitier ich es mal, um den Moderatoren die "Verschiebe-Arbeit" zu ersparen:
Link zum Originalbeitrag:
http://www.pharma4u.de/forum/showthr...rmether&p=3346
Geändert von Peter Niklas (15.11.2011 um 12:03 Uhr)
Hallo Herr Niklas,
Sie stellen gern komplexe Fragen und sind offensichtlich gut im Recherchieren - muss muss immer wissen, wo es steht... :-)
Im Prinzip haben Sie sich einigen Antworten schon selbst völlig richtig gegeben oder wurden von Herrn Dr. Bregulla im Gefahrstoff-Forum beantwortet.
Hier als ergänzend:
Sie müssen sich im klaren darüber sein, ob Sie ein AM oder eine Chemikalie abgeben wollen.
CAVE: Sobald ein in der Apotheke abgegebene Stoff wissentlich an Mensch oder Tier (egal ob äußerlich oder innerlich) angewendet wir, wird der Stoff nach AMG zum ARZNEIMITTEL. Damit ist Ihre Kennzeichnung nicht konform mit § 14 ApoBertO.
Ansonsten haben Sie recht. Nach Anlage der AMVerkRV ist diese Jodverbindung bei DER Zweckbestimmung nicht apothekenpflichtig und damit problemlos als AM (richtig gekennzeichnet) abgabefähig.
Beste Grüße
Alexander Ravati
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde
Gilt die Entscheidung AM-Abgabe oder Abgabe einer Chemikalie analog für Formaldehyd-Lösungen ?
Nach ChemVerbotsV darf die Konzentration max. 0,2% betragen. Wenn ich die NRF-Rezepturhinweise zu Formaldehyd richtig lese, sind auch höhere Konzentrationen möglich.
Ergo: Abgabe von 4%iger Formaldehydlösung als Rezeptur möglich ?
Viele Grüße
Hallo,
die ChemVErbotsV gilt NICHT, falls der betreffende Stoffals "ARZNEIMITTEL" oder Medizinprodukt oder Kosmetikum anzusehen ist (zur Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper). § 1 Abs. 2 Chem.Gesetz.
Beste Grüße
Alexander Ravati
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde
Lesezeichen