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Thema: Fristen

  1. #1
    Premium-User
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    Fristen

    Guten Abend,

    welche Art von Frist nach BGB stellt die Belieferungsfrist eines Rezepts dar? Im konkreten Fall geht es um ein Rezept vom 04.10.2010 - wie lange darf es beliefert werden? Je nachdem, welchen Fristtyp man zugrunde legt, variiert das Fristende um 3 Tage... Krankenkasse ist die DAK.

    Vielen Dank schonmal!
    isoprop

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo isoprop,
    die Fristen zur Rezeptbelieferung sind in diesem Thread besprochen worden. Sie finden dort viele Antworten. Sollte noch etwas ungeklärt sein, melden Sie sich bitte.
    http://www.pharma4u.de/forum/showthr...r-Arzneimittel

    Mit den besten Grüßen
    Maike Noah

    [Achtung: in dem genannten Thread geht es um Arzneimittel. Bei Hilfsmitteln sieht die Situation anders aus- meist 28 Tage]

    Zitat Zitat von isoprop Beitrag anzeigen
    Im konkreten Fall geht es um ein Rezept vom 04.10.2010 - wie lange darf es beliefert werden?
    Antwort: bis zum 4.11.2010 (unabhängig davon, wie viele Tage der Monat hat)
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  3. #3
    Premium-User
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    So weit, so gut, erstmal vielen Dank, Frau Noah für Ihre schnelle Antwort. Das ist nicht ganz das, was ich meine. Mir geht es speziell um diesen § im BGB:
    § 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend
    Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsorte staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

    Da die Frist ja eigentlich bis zum 04.12.10 ging und der 04.12. ein Samstag war, interessiert es mich, ob "innerhalb einer Frist [...] eine Leistung zu bewirken" auf die Belieferung eines Rezepts zutrifft. Dann hätten wir im konkreten Fall bis Montag Zeit gehabt.

    Nutzt man einen Online-Fristenrechner, wird man gefragt, ob es sich um eine "Ereignis-" oder "Terminfrist" handelt.
    Das genau ist die Frage (und die Anwort ist in unserem Fall viel Geld wert...)

    Wo kann man sowas nachlesen?

  4. #4
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Abend isoprop,
    Zitat Zitat von isoprop Beitrag anzeigen
    Da die Frist ja eigentlich bis zum 04.12.10 ging und der 04.12. ein Samstag war, interessiert es mich, ob "innerhalb einer Frist [...] eine Leistung zu bewirken" auf die Belieferung eines Rezepts zutrifft. Dann hätten wir im konkreten Fall bis Montag Zeit gehabt.
    -> [U]definitiv nein, wenn Sie möchten, dass die GKV -in Ihrem Beispiel die DAK - für die Kosten aufkommt!

    Ihre Frage nach der Erstattungsfähigkeit des GKV-Rezeptes beantwortet hier nicht das BGB. Dies ist im Rahmenvertrag nach § 129 SGB V geregelt.

    Mit besten Grüßen
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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