Guten morgen,
hat sich denn nun mal was ergeben?
Viele Grüße,
Katharina Stock
Guten morgen,
hat sich denn nun mal was ergeben?
Viele Grüße,
Katharina Stock
Ich verstehe nicht, warum man mir solch eine Antwort nicht schon gleich geben konnte....
Jedenfalls ist es keine wirkliche Antwort auf meine Frage. Das BVL schrieb mir, dass NEM beim BVL lediglich anzeigepflichtig sind, sie werden aber vor dem Inverkehrbringen nicht geprüft.
Die Überprüfung erfolgt dann durch die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder.
Ich solle mich doch bitte dort erkundigen.
Das versuche ich gerade, melde mich wieder wenn ich was herausgefunden habe.
Viele Grüße
Na ja, so wirklich auszukennen scheint sich keiner.
Es wird die nächsten Tage bei der Sachkundigen Person nachgefragt und ich werde zurückgerufen.
Kann also wieder dauern...
...ach ne..!!? - typisch Amt! Welch sensationeller Erkenntnisgewinn..?!
Da sieht man aber auch mal wieder sehr schön und exemplarisch wie es mit der Sicherheit und Kontrolle bei zum Lebensmittelrecht gehörenden Produkten in der Apotheke bestellt ist!!
Liebe Frau Bonkowska, ich bin sehr gespannt ob Sie da von der zuständigen Behörde (von der "sachkundigen Person") Genaueres erfahren..?
Beste Grüße
Alexander Ravati
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde
Natürlich hat mich keiner zurückgerufen. Also habe ich mich nochmals bei den
Lebensmittelüberwachungsbehörden gemeldet.
Es wurde eine Probe eines Vitamin C Pulvers an das Untersuchungsamt geschickt,
das "Ergebnis" ist noch nicht da aber man hat wohl schon vorher gehört, dass in der
Dose etwas klappert und somit ein Dosierlöffel vorhanden ist.
Man hat auch schon mit dem hessischen Apothekerverband telefoniert und
demnach reicht es, wenn das Pulver zwar nicht abgeteilt ist, aber abteilbar.
Es gäbe "wichtigeres" als Vitamin C Pulver und eine Gefahr sei für den Verbraucher
nicht gegeben. Da frage ich mich nur, warum es Gesetze überhaupt gibt...
Und ich glaube, dass laut Überwachungsbehörde auch Dosen ohne Löffel kein Problem wären. Denn ob jetzt eine Messerspitze mit Messer X oder Messer Y abgemessen wird, scheint hier nicht so relevant zu sein... sagte man mir.
Na ja, ich glaube ich habe eine neue Geschäftsidee...
Ich bringe Red Rice Pulver auf den Markt
Hallo Frau Binkowska,
das klingt ja fast nach Bananen-Republik...! Die Formulierung "in abgeteilter Form" ist doch wohl nicht so mißverständlich oder...
Beste Grüße
ALexander Ravati
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
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