Hallo Frau Hufnagel,

so eine Frage ist für einen Ausland-Kompetenz-Manager eher schwierig... (da der für andere Fragen zuständig ist)
Daher antworte ich hier gerne (sorry, dass es ein wenig gedauert hat, aber ich habe die Frage eben erst zugestellt bekommen)...

Also: Die Schweiz ist in Bezug auf Arzneimittel eine VOLLER DRITTSTAAT (natürlich nicht dritte Welt).
Was in nationalen oder anderen EU-Zulassungen (zentral oder dezentral) und damit auch in Fachinfos oder Packungsbeilage steht, hat mit der Schweiz ungefäh soviel zu tun wie mit den USA oder Neuseeland...

Insofern müssen Sie sich die Unterschiede hier einmal kategorisch klarmachen.
1. Recht: NICHTS davon gilt für Deutschland
2. Praxis: Es gibt wenige, aber feine Unterschiede... - bitte immer die in D geltenden Regeln für Ihre Prüfung hier lernen.

Beste Grüße

Alexander Ravati

PS. Wenn Sie ähliche Fragen habe, die eher in Richtig PJ, 3. Stex. tec. gehen, fragen Sie künftig bitte im Forum für Praktikaten .. :-)