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Thema: Abgabe an andere Apotheken

  1. #1
    Premium-User
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    Abgabe an andere Apotheken

    Guten Morgen :-)

    welche Erlaubnis braucht man in der Apotheke, wenn man z.B. eine Rezeptur nicht an die Filialapo sondern an eine andere Apo liefern will, es also nicht im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs erfolgt? Ist da eine Herstellungserlaubnis oder eine Großhandelserlaubnis notwendig?

    Vielen Dank schon einmal im Voraus!

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Idee Erlaubnis

    Hallo,

    streng genommen ist hierfür eine Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG notwendig (da das nach herrschender Rechtsmeinung "den Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs" verläßt).
    Diese ist jedoch für normale Apotheken utopisch. Wenn man sie hättte, dann bräuchte man für die in der Erlaubnis bezeichneten AM keine GH-Erlaubnis mehr.

    IN der Praxis wird dies bei Apotheken, die dies AUSNAHMSWEISE und nicht systematisch tun, um Kollegen auszuhelfen IN DER REGEL von den Behörden nicht beanstandet.
    So etwas nennt man daher auch "Kollegiale Aushilfe".

    Wenn Sie hier Sicherheit haben wollen, dann fragen Sie bei Ihrer Aufsichtsbehörde oder Kammer nach was die noch als "erlaubt" ansehen...

    Beste Grüße

    Dr.Alexander Ravati
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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