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Thema: Verschreibungpflicht ausgenommene BtM

  1. #1
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    Verschreibungpflicht ausgenommene BtM

    Hallo
    ein ganz dumme Frage vllt, aber wo steht denn, dass ausgenommene Wirkstoffe des Anhang III BTMG verschreibungspflichtig sind?
    zb. Codein Hustentropfen

  2. #2
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    Hallo natsu,

    laut BtMVV §1 dürfen die in Anlage III BtMG beziechneten Betäubungsmittel nur als Zubereitung verschrieben werden, d.h. auch alle ausgenommenen Zubereitungen!!!

    Liebe Grüße

  3. #3
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    achso, dachte wegen der Textstelle im BTMG §1 (2), ...

    "In der Rechtsverordnung nach Satz 1 können einzelne Stoffe oder Zubereitungen ganz oder teilweise von der Anwendung dieses Gesetzes [...] ausgenommen werden, soweit die Sicherheit und die Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs gewährleistet bleiben."

    ...dass ausgenommene Zubereitungen dann komplett aus dem BTMG raus sind...
    Geändert von natsu (06.11.2011 um 10:46 Uhr)

  4. #4
    Premium-User Avatar von dude
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    In der AMVV sind BTM-Wirkstoffe interessanterweise nicht aufgeführt...

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Frage Sehr seltsam!!

    Hallo Kollegen,

    ich finde diesen Dialog sehr interessant...!!!
    Zwar können Sie ganz SICHER sein, dass ausgenommene Zubereitungen gem. BtM-Gesetz in D als rx-pflichtige AM gelten, aber WORAUS ERGIBT SICH DAS..?
    Ist ehrlich gesagt auch mir nie wirklich klar gewesen!

    "natsu" hat in meinen Augen formal völlig recht.
    Oder um ihr Zitat von § 1 Abs. 2 BtM-GESETZ mal anders auszudrücken:
    Für "ausgenommene Zubereitungen" gelten die BtM-rechtlichen Bestimmungen (inkl. BtMVerschreibV) NICHT.
    Insofern ist die gute Idee von Frau Braun bei genauer Betrachtung nicht voll überzeugend.

    Eigentlich müßte man erwarten, dass es in § 48 AMG oder in der hier ermächtigten "normalen" AMVerschreibV einen entsprechenden Hinweis "ausgenommene Zubereitungen" gem. Anlage III BtM-Gesetz gibt.
    Aber das kann ich dort nicht finden...

    Jetzt bin ich gespannt, ob hier jemand eine gute Idee hat..!!

    Beste Grüße

    Dr. Alexander Ravati
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  6. #6
    Premium-User Avatar von Alina Korobenik
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    Hallo!

    Also, in Anlage 1 AMVV (Rx-pflichtige Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen) steht als Sammelposten: "Betäubungsmittel, soweit sie Zubereitungen nach §2 Abs. 1 Nr. 3 des BTMG sind"!

    LG Alina
    Geändert von Alina Korobenik (08.11.2011 um 19:38 Uhr)

  7. #7
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Morgen Frau Korobenik,
    Zitat Zitat von Alina Korobenik Beitrag anzeigen
    in Anlage 1 AMVV (Rx-pflichtige Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen) steht als Sammelposten: "Betäubungsmittel, soweit sie Zubereitungen nach §2 Abs. 1 Nr. 3 des BTMG sind"!
    herzlichen Glückwunsch! Sie haben die Nadel im Heuhaufen gefunden und dürfen Sie behalten

    Nein, Spaß beiseite. Danke für die tolle Aufklärung. Hatte zwischendurch auch mal die AMVV durchforstet, aber offensichtlich nicht so gründlich wie Sie.

    Schönen Tag allen zusammen
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  8. #8
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Reden Des Rätsels Lösung

    Perfekt - damit haben wir die Antwort - Vielen Dank Frau Korobenik - sehr aufmerksam gelesen! :-)
    Jedenfalls aufmerksamer als ich. Ich trau mich kaum zuzugeben, dass ich gestern in der Anlage 1 genau danach gesucht habe und das ganze tatsächlich übersehen hab...
    Wer suchet (nd zwar an der richtigen Stelle..) der findet...
    Chapeau

    Beste Grüße

    Dr. Alexander Ravati
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  9. #9
    Premium-User
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    stimmt, das übersieht man so schnell zwischen den ganzen Stoffen! vielen Dank!!

  10. #10
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    16
    ...und warum bekommt man Opium D6 Globuli dann ohne Rezept? Ist ja nach BtM Gesetz auch eine ausgenommene Zubereitung.

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