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Thema: Heilen von Kassenrezepten und BTM-Rezepten

  1. #1
    Premium-User Avatar von Felix Maertin
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    Heilen von Kassenrezepten und BTM-Rezepten

    Grüßt euch!

    Man hört und liest doch sehr viel über Retaxationen von BTM-, aber auch Kassenrezepten, auf denen falsche Vermerke angeblich gemacht wurden, die aber korrekt sein ect. ect. . Die Verwirrung ist bei mir groß, drum habe ich kurzerhand einfach mal den offiziellen Gesetzestext dazu geholt:
    Auszug aus der BfArM:
    " Können Angaben auf einem BtM-Rezept korrigiert werden?
    − durch den Apotheker:
    Angaben zum Ausstellungsdatum können grundsätzlich nicht verändert
    werden. Bei Verschreibungen, die einen für den Abgebenden erkennbaren
    Irrtum enthalten, unleserlich sind oder den Vorschriften (vgl. § 9 Abs.1
    BtMVV) nicht vollständig entsprechen, ist der Apotheker berechtigt, nach
    Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt, Änderungen vorzunehmen.
    Änderungen und Ergänzungen sind durch den Abgebenden auf den
    beiden ihm vorliegenden Teilen und durch den Verschreibenden auf dem
    ihm vorliegenden Teil des BtM-Rezeptes entsprechend zu vermerken. "

    Ist ja eigentlich so eine sehr konkrete Aussage. Dosierung vergessen, oder per Handschrift hinzugefügt ohne gegen zu zeichenen - Arzt anrufen, bestätgien lassen und selbst per Unterschrift und Datum mit Vermerk "Ärtzliche Rücksprache" abzeichnen. Dies gilt also auch für falsche Packungsgrößen oder Dosierungen.
    Jetzt liest man (vorallem DAP-Forum) über Retaxationen und sonstigen Ärger. Wieviel davon Panik mache ist oder wirklich zutrifft weiß ich nicht.

    Einen vergleichbaren Text habe ich zu Kassenrezepten nicht gefunden. Was darf ich als Apotheker denn dort heilen? Gibt es irgendwo einen Gesetzestext dazu?

    Grüße aus Köln

  2. #2
    Premium-User
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    309
    Hallo!

    Was wir auf Kassenrezepten dürfen, damit es auch bezahlt wird, steht im Rahmenvertrag (http://www.gkv-spitzenverband.de/Rah...imittel.gkvnet), der die "Grob"absprache von gkv und dav darstellt. Zusätzlich gelten die entsprechenden Lieferverträge, z.B. alles, was vdek ist: http://www.vdek.com/vertragspartner/apotheken/index.htm. Für die AOKen siehe z.B. hier: http://www.aok-gesundheitspartner.de...ege/index.html. Oben kann man das Bundesland auswählen. Allerdings haben nicht alle AOKen ihre Verträge online verfügbar gemacht.
    §129 SGB V ist die Gesetzstelle für den Rahmenvertrag, im Rahmenvertrag wird darauf hingewiesen, dass Näheres in den Lieferverträgen geregelt werden kann.

    Ich empfehle jedem die Lektüre der Verträge, das verschafft in vielen Punkten Klarheit :-)

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