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Thema: Edronax-Verordnungen

  1. #1
    Premium-User Avatar von Alina Schmidt
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    Edronax-Verordnungen

    Uns liegt eine Edronax-Verodnung vor. Leider sind Präparate mit dem WS Reboxetin seit dem 01.04.11 von der Verordnung ausgeschlossen. In ausnahmefällen ist es aber noch möglich. Wie sicher kann ich mir aber sein, dass ich es von der Kasse erstattet kriege ? Leider konnte die mir auch keine genaue Auskunft geben.

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Schmidt,
    Zitat Zitat von Alina Schmidt Beitrag anzeigen
    Leider sind Präparate mit dem WS Reboxetin seit dem 01.04.11 von der Verordnung ausgeschlossen.
    Der Wirkstoff ist in der Tat seit 1.4.2011 nicht mehr erstattungsfähig. Lesen Sie hierzu den Beschluss des g-bA:
    http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1186/

    In der AM-RL-III steht zu Reboxetin
    Verordnungsausschluss verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie.
    Das heißt, dass es sich nicht nur um eine Verordnungseinschränkung, sondern um einen Verordnungsausschluss handelt. Die Erstattung durch die GKV ist also ausgeschlossen.

    Zitat Zitat von Alina Schmidt Beitrag anzeigen
    Wie sicher kann ich mir aber sein, dass ich es von der Kasse erstattet kriege ? Leider konnte die mir auch keine genaue Auskunft geben.
    Das sollte die GKV eigentlich wissen, wenn Sie retaxiert werden, weiß es die KK dann plötzlich ja doch

    Mit besten Grüßen
    Maike Noah
    Geändert von Maike Noah (01.11.2011 um 19:45 Uhr)
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  3. #3
    Premium-User Avatar von Alina Schmidt
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    Hallo Frau Noah,
    vielen Dank für ihre Antwort. Das Gleiche habe ich der Kundin auch versucht zu erklären. Da sie sich aber auch parallel erkundigt hat und die Auskunft bekam, es wäre erstattungsfähig, wollte sie das nicht verstehen. Da steht man dann als Apotheke dumm da und wirkt unglaubwürdig.
    In dem Beschluss ist aber auch erwähnt, dass es unter bestimmten medizinischen Gegebenheiten eine Verordnung geben darf, die dann auch abrechenbar ist. Der behandelnde Arzt will die Verordnung auch "auf seine Kappe nehmen", aber das heißt ja nicht, dass die Kosten uns dann erstattet werden. Und ihm wird es ja nicht zu Lasten gelegt... Aber wer bestätigt denn dann die notwendige Verordnung und die Kostenübernahme ?!?

    Gruß Alina Schmidt

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Frau Schmidt,

    ich konnte in den Arzneimittelrichtlinien keine Ausnahme finden, in denen Reboxetin verordnet werden kann. Wo haben Sie das gefunden? (In der Anlage 3 ist Reboxetin von der Verordnung ausgeschlossen).
    Die aktuelle Lage besagt, dass Edronax nicht verordnet werden darf und somit die Kasse auch die Kosten nicht erstattet.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  5. #5
    Premium-User Avatar von Alina Schmidt
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    Hallo Frau Schröder !
    (wegen Urlaub leider erst die verspätete Antwort)
    Die Info der Verordnungsmöglichkeit in Ausnahmefällen hatte ich von der Kasse.
    Diese hat übrigens nach einigen Tagen die Info weitergegeben, dass wir mit der Übernhame der Kosten überhaupt nichts zu tun hätten. Falls sie die Kosten nicht erstatten würden, würden diese allein dem Arzt in Rechung gestelllt und nicht der abgebenden Apotheke. Die Anlage 3 würde uns also nicht betreffen. Leider ist diese Info mir nur von den Kollegen zugetragen worden, da ich wie oben erwähnt im Urlaub war.
    Ich kann mir dennoch nicht vorstellen, dass das ganze ohne Probleme ablaufen wird. Aber so wurde es uns berichtet. Wir sollten das ganz normal abrechnen und sie erstatten uns das und würden die Kosten dann wiederum dem Arzt in Rechnung stellen, falls sie sie nicht übernehmen wollen. Ich fühle mich da zwar immer noch nicht auf der sicheren Seite, aber wenn es so nun laufen soll, wird es so gemacht.
    Vielen Dank aber für die Auskunft.

    Viele Grüße

    Alina Schmidt

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